Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748904496-21
Ulrich Ramsauer
{"title":"Funktionen der Verwaltungsgerichtsbarkeit","authors":"Ulrich Ramsauer","doi":"10.5771/9783748904496-21","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748904496-21","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":422836,"journal":{"name":"Die Verwaltung und ihr Recht","volume":"52 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"122547530","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748904496-159
R. Schomaker
{"title":"Informelle Arenen in der Europäischen Union","authors":"R. Schomaker","doi":"10.5771/9783748904496-159","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748904496-159","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":422836,"journal":{"name":"Die Verwaltung und ihr Recht","volume":"30 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"114246178","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748904496-107
Christian Djeffal
Wer die letzten Jahrzehnte Revue passieren lässt, kann sich erinnern, wie stark neue Technologien unsere Lebenswelt verändert haben und wie sehr sich dieser Prozess insbesondere im Zuge der Digitalisierung beschleunigt. Der Film „Zurück in die Zukunft II“ nahm seine Zuschauer mit auf eine Zeitreise aus dem Jahr 1985 ins Jahr 2015.1 Wer den Film heute ansieht, für den ist es eher eine Reise in Welt und Vorstellungswelt des Jahres 1985. Viele der darin entwickelten Ideen sind Realität geworden, obwohl die technischen Grundlagen damals noch gar nicht gelegt waren, wie bei Videotelefonie und Flachbildschirmen. In manchen Dingen waren die Vorhersagen etwas untertrieben, so ist die Faxtechnologie heute nicht mehr die fortschrittlichste. In anderen Fällen war die Projektion überoptimistisch, etwa bei den „Hoverboards“, mit denen die Akteure auf Brettern über dem Boden schweben. Unternehmen sind trotz großer Anstrengung an der Entwicklung von Hoverboards gescheitert.2 Der Rückblick insbesondere ins Jahr 1985 führt uns deutlich vor Augen, wie stark sich unsere Welt seitdem verändert hat. Der Film „Zurück in die Zukunft II“ wirft dabei auch die Frage nach der Rolle von Technologien auf. Kommunikation und Verhalten der Menschen haben sich nicht grundlegend geändert, die Menschen aus der Vergangenheit kommen damit zurecht. Den Umgang mit den neuen Technologien müssen die Menschen jedoch erst lernen, hier sind sie unerfahren und unvorbereitet, obwohl die Zeitreise nur 30 Jahre überspringt. Die Geschwindigkeit der Veränderungen steigt, diese Beschleunigung wird auch durch Technik induziert.3 Man kann sich heute kaum vorstellen, wie es war, als man nicht grundsätzlich mit jedem Menschen auf der Welt in Echtzeit schriftlich oder mündlich kommunizieren konnte und Menschen
{"title":"Digitalisierung, Recht, Geschwindigkeit: vom Technomos und einer neuen Judikative","authors":"Christian Djeffal","doi":"10.5771/9783748904496-107","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748904496-107","url":null,"abstract":"Wer die letzten Jahrzehnte Revue passieren lässt, kann sich erinnern, wie stark neue Technologien unsere Lebenswelt verändert haben und wie sehr sich dieser Prozess insbesondere im Zuge der Digitalisierung beschleunigt. Der Film „Zurück in die Zukunft II“ nahm seine Zuschauer mit auf eine Zeitreise aus dem Jahr 1985 ins Jahr 2015.1 Wer den Film heute ansieht, für den ist es eher eine Reise in Welt und Vorstellungswelt des Jahres 1985. Viele der darin entwickelten Ideen sind Realität geworden, obwohl die technischen Grundlagen damals noch gar nicht gelegt waren, wie bei Videotelefonie und Flachbildschirmen. In manchen Dingen waren die Vorhersagen etwas untertrieben, so ist die Faxtechnologie heute nicht mehr die fortschrittlichste. In anderen Fällen war die Projektion überoptimistisch, etwa bei den „Hoverboards“, mit denen die Akteure auf Brettern über dem Boden schweben. Unternehmen sind trotz großer Anstrengung an der Entwicklung von Hoverboards gescheitert.2 Der Rückblick insbesondere ins Jahr 1985 führt uns deutlich vor Augen, wie stark sich unsere Welt seitdem verändert hat. Der Film „Zurück in die Zukunft II“ wirft dabei auch die Frage nach der Rolle von Technologien auf. Kommunikation und Verhalten der Menschen haben sich nicht grundlegend geändert, die Menschen aus der Vergangenheit kommen damit zurecht. Den Umgang mit den neuen Technologien müssen die Menschen jedoch erst lernen, hier sind sie unerfahren und unvorbereitet, obwohl die Zeitreise nur 30 Jahre überspringt. Die Geschwindigkeit der Veränderungen steigt, diese Beschleunigung wird auch durch Technik induziert.3 Man kann sich heute kaum vorstellen, wie es war, als man nicht grundsätzlich mit jedem Menschen auf der Welt in Echtzeit schriftlich oder mündlich kommunizieren konnte und Menschen","PeriodicalId":422836,"journal":{"name":"Die Verwaltung und ihr Recht","volume":"31 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"123402210","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748904496-57
Isabel Schübel-Pfister
{"title":"Der Blick der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf die Verwaltung – ein Werkstattbericht","authors":"Isabel Schübel-Pfister","doi":"10.5771/9783748904496-57","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748904496-57","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":422836,"journal":{"name":"Die Verwaltung und ihr Recht","volume":"29 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"123469259","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748904496-67
Joachim Buchheister
1. Die Notwendigkeit eines verwaltungsgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzes ist verfassungsrechtlich vorgegeben. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) enthält das Gebot eines wirksamen richterlichen Rechtsschutzes gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt. Dieses Verfassungsgebot verlangt nicht nur die Gewährleistung der theoretischen Möglichkeit, die Gerichte um Schutz gegenüber staatlichen Eingriffen anzurufen, sondern gibt dem Einzelnen einen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle. Es ist ein an den Gesetzgeber adressiertes Verfassungsgebot, die Prozessordnung für die Verwaltungsgerichte so auszugestalten, dass sie vorläufigen Rechtsschutz effektiv gewähren können. Dieses Gebot zielt auf die verfassungsrechtliche Garantie einer wirksamen Kontrolle der Verwaltung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht. Der Bürger muss jedes staatliche Handeln oder Unterlassen, das seine subjektiven Rechte beeinträchtigt, praktisch wirksam zur gerichtlichen Überprüfung stellen können, bevor die Rechtsverletzung eintritt. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass überhaupt Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes bereitgestellt werden. Sie müssen auch so ausgestaltet sein, dass sie von den Betroffenen in zumutbarer Weise wahrgenommen werden können. Das setzt Einschränkungen der gerichtlichen Überprüfung und einer Erschwerung des Gerichtszugangs etwa im Asylund Aufenthaltsrecht von vornherein Grenzen. Das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes strahlt zudem auf das Verwaltungsverfahren aus und begründet Mitteilungsund Wartepflichten der Behörde, wenn etwa bei Konkurrentenstreitigkeiten im Beamtenrecht nur auf diese
{"title":"Der Faktor Zeit: Zur Rolle hauptsacheersetzender Eilverfahren im Verhältnis zwischen Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit","authors":"Joachim Buchheister","doi":"10.5771/9783748904496-67","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748904496-67","url":null,"abstract":"1. Die Notwendigkeit eines verwaltungsgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutzes ist verfassungsrechtlich vorgegeben. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) enthält das Gebot eines wirksamen richterlichen Rechtsschutzes gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt. Dieses Verfassungsgebot verlangt nicht nur die Gewährleistung der theoretischen Möglichkeit, die Gerichte um Schutz gegenüber staatlichen Eingriffen anzurufen, sondern gibt dem Einzelnen einen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle. Es ist ein an den Gesetzgeber adressiertes Verfassungsgebot, die Prozessordnung für die Verwaltungsgerichte so auszugestalten, dass sie vorläufigen Rechtsschutz effektiv gewähren können. Dieses Gebot zielt auf die verfassungsrechtliche Garantie einer wirksamen Kontrolle der Verwaltung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht. Der Bürger muss jedes staatliche Handeln oder Unterlassen, das seine subjektiven Rechte beeinträchtigt, praktisch wirksam zur gerichtlichen Überprüfung stellen können, bevor die Rechtsverletzung eintritt. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass überhaupt Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes bereitgestellt werden. Sie müssen auch so ausgestaltet sein, dass sie von den Betroffenen in zumutbarer Weise wahrgenommen werden können. Das setzt Einschränkungen der gerichtlichen Überprüfung und einer Erschwerung des Gerichtszugangs etwa im Asylund Aufenthaltsrecht von vornherein Grenzen. Das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes strahlt zudem auf das Verwaltungsverfahren aus und begründet Mitteilungsund Wartepflichten der Behörde, wenn etwa bei Konkurrentenstreitigkeiten im Beamtenrecht nur auf diese","PeriodicalId":422836,"journal":{"name":"Die Verwaltung und ihr Recht","volume":"7 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"122836171","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Der „Pakt für den Rechtsstaat“ und die Verwaltungsgerichtsbarkeit","authors":"K. Rennert","doi":"10.5771/9783748904496-9","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748904496-9","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":422836,"journal":{"name":"Die Verwaltung und ihr Recht","volume":"52 3","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"114130076","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748904496-81
H. Walther
{"title":"Die „friedliche“ Lösung von Verwaltungskonflikten: Eine Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit? Erfüllte und unerfüllte Erwartungen","authors":"H. Walther","doi":"10.5771/9783748904496-81","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748904496-81","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":422836,"journal":{"name":"Die Verwaltung und ihr Recht","volume":"8 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"116459264","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748904496-125
B. Gröbe, S. Grohs, Niclas Beinborn
{"title":"Richtlinienumsetzung und die Entdeckung von nationalen Handlungsspielräumen zwischen dezentraler Problembearbeitung und zentraler Koordination: Ein europäischer Vergleich","authors":"B. Gröbe, S. Grohs, Niclas Beinborn","doi":"10.5771/9783748904496-125","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748904496-125","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":422836,"journal":{"name":"Die Verwaltung und ihr Recht","volume":"32 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"115744299","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748904496-47
Heribert, Schmitz
{"title":"Der Blick der Verwaltung auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit","authors":"Heribert, Schmitz","doi":"10.5771/9783748904496-47","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748904496-47","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":422836,"journal":{"name":"Die Verwaltung und ihr Recht","volume":"40 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"125327869","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748904496-99
Geert, Bouckaert
{"title":"Diner Speech: Die Verwaltung und ihr Recht","authors":"Geert, Bouckaert","doi":"10.5771/9783748904496-99","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748904496-99","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":422836,"journal":{"name":"Die Verwaltung und ihr Recht","volume":"124 1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"129578014","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}