Am 16. und 17. Februar 2011 fand die 69. Sitzung des Technischen Lenkungsausschusses der Europäischen Organisation für Technische Zulassungen (EOTA) in Brüssel statt. Im Folgenden werden die wesentlichen Beratungsinhalte kurz wiedergegeben.
Das neue Lichtband von Essmann hat viele interessante Ausstattungsdetails – sowohl die gewölbte als auch die Sattellichtband-Variante. Von außen sind kaum Änderungen erkennbar, denn die technischen Finessen liegen im Inneren der Konstruktion: optimale thermische Trennung im Bereich der Unterkonstruktion durch hochwertige Kunststoffkomponenten und Dichtungen, Rahmen aus hochwertigem Aluminium und Profile aus gehärtetem Kunststoff mit eingezogenen Dichtungen. Eine weitere Besonderheit ist die Ausführung der Tageslichtelemente mit AeroTech, dem transluzenten Aerogel aus der Produktgruppe der Silika-Aerogele. Das neue Lichtband wird auch als Shedlichtband angeboten. (Foto: Essmann)
Kurzbericht über das abgeschlossene Forschungsvorhaben im bauaufsichtlichen Bereich
Forscher: Universität Stuttgart Institut für Konstruktion und Entwurf I, Prof. Dr.-Ing. Kuhlmann, Pfaffenwaldring 7, 70569 Stuttgart
Lfd. Nr.: 16.120
Für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile, in die Bauprodukte nach europäischen technischen Zulassungen und harmonisierten Normen eingebaut werden, gelten grundsätzlich die technischen Regeln nach Teil I der von den Ländern entsprechend § 3 Abs. 3 MBO bekannt gemachten Liste der Technischen Baubestimmungen. Weitere Regelungen werden im Folgenden gegeben.
Liegen Verwendungs- oder Anwendungsregeln (noch) nicht vor, so kann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (“Bauartzulassung” im Sinne der Landesbauordnung gem. § 21 Abs. 1 MBO) notwendig sein, die die Verwendung des Bauprodukts regelt.
Die harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Europäische technische Zulassungen können aufgrund einer Leitlinie (Abschnitte 1 und 2) oder ohne Leitlinie (Abschnitte 3 und 4) erteilt werden.
Die vom DIBt erteilten europäischen technischen Zulassungen für Bauprodukte und Bausätze sind beim Deutschen Institut für Bautechnik erhältlich:
– www.dibt.de/Zulassungen/Bestellservice für erteilte Zulassungen/Zulassungen/Europa(ETA)
Alle europäischen technischen Zulassungen, auch die von anderen Zulassungsstellen erteilten, macht das Deutsche Institut für Bautechnik nach Gegenstand und wesentlichem Inhalt öffentlich bekannt:
– Bauaufsichtliche Zulassungen (BAZ) – Amtliches Verzeichnis der europäischen technischen Zulassungen für Bauprodukte und Bausätze nach Gegenstand und wesentlichem Inhalt, Teil 5, Erich Schmidt Verlag, Berlin. www.BAZdigital.de
Gegenüber der Ausgabe Februar 2010 beinhaltet die Ausgabe September 2010 Änderungen und Ergänzungen in den nachfolgend aufgeführten laufenden Nummern:
Abschnitt 2: lfd. Nr. 2.7 und Anlagen 2/1 und 2/6
Abschnitt 3: lfd. Nrn. 3.25 bis 3.31 und Anlagen 3/6 und 3/20 bis 3/23
Abschnitt 4: lfd. Nrn. 4.11 bis 4.13 mit Anlage 4/9 und 4/10
Abschnitt 5: lfd. Nrn. 5.28, 5.57 und 5.58 und Anlagen 5/6, 5/7, 5/12 und 5/23.
Am 17. und 18. Februar 2011 fand die 71. Sitzung des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen (StAB) in Brüssel statt. Den Vorsitz hatte der Leiter des Referats “Baugewerbe” bei den Kommissionsdiensten. Im Folgenden werden die wesentlichen Beratungsinhalte kurz wiedergegeben.