Fehlende Kapazitäten beim Bundesamt für Steuern (BZSt) führen seit einiger Zeit zu (über)langen Verfahrensdauern bei der Quellensteuerentlastung. Daraus erwächst insbesondere die Frage, ob die Freistellungs- und Erstattungsmodalitäten des Abzugsverfahrens noch dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz genügen oder ob hier nicht unionsrechtliche Zinsansprüche im Besteuerungsverfahren geltend gemacht werden können. Daneben stellt sich die Frage nach der Amtshaftung/unionsrechtlicher Staatshaftung. Bis zur Umsetzung der Einigung im Rat zu FASTER vom 14.5.2024 kann nicht zugewartet werden.
{"title":"(Über-)lange Verfahrensdauern bei der Quellensteuerentlastung","authors":"Stefanie Beinert","doi":"10.9785/isr-2024-130702","DOIUrl":"https://doi.org/10.9785/isr-2024-130702","url":null,"abstract":"\u0000 Fehlende Kapazitäten beim Bundesamt für Steuern (BZSt) führen seit einiger Zeit zu (über)langen Verfahrensdauern bei der Quellensteuerentlastung. Daraus erwächst insbesondere die Frage, ob die Freistellungs- und Erstattungsmodalitäten des Abzugsverfahrens noch dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz genügen oder ob hier nicht unionsrechtliche Zinsansprüche im Besteuerungsverfahren geltend gemacht werden können. Daneben stellt sich die Frage nach der Amtshaftung/unionsrechtlicher Staatshaftung. Bis zur Umsetzung der Einigung im Rat zu FASTER vom 14.5.2024 kann nicht zugewartet werden.","PeriodicalId":106086,"journal":{"name":"Internationale SteuerRundschau","volume":"48 7","pages":""},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2024-07-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"141840670","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Das BVerfG hat nun schon zweimal eine Entscheidung des BFH zu Verrechnungspreisen aufgehoben, weil das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt wurde. Ein weiteres Verfahren zu diesem Thema ist beim BVerfG anhängig. Nach Auffassung des EuGH ist eine diskriminierende Verrechnungspreisanpassung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zwar vertretbar, aber nur, wenn die Korrektur verhältnismäßig und auf das Erforderliche beschränkt ist. Hierbei muss dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eingeräumt werden, wirtschaftliche Gründe für eine Abweichung vom Fremdvergleich vorzubringen. Dies ist in den ergangenen BFH-Entscheidungen nicht passiert. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass in Zukunft noch mehr Verrechnungspreisfälle beim EuGH landen werden, sofern die deutschen Gerichte sich nicht mit der Frage befassen, welche wirtschaftlichen Gründe eine Abweichung vom Fremdvergleich legitimieren. Dies ist nach unserer Einschätzung nicht nur auf Finanzierungsbeziehungen beschränkt.
{"title":"Verfassungsbeschwerde: Alle Wege führen nach Luxemburg? Überlegungen zur Vorlagepflicht bei den Verrechnungspreisen im Lichte von BVerfG, Urt. v. 8.11.2023 – 2 BvR 1079/20","authors":"Björn Heidecke, M. Kircher, Conrad Marburg","doi":"10.9785/isr-2024-130706","DOIUrl":"https://doi.org/10.9785/isr-2024-130706","url":null,"abstract":"\u0000 Das BVerfG hat nun schon zweimal eine Entscheidung des BFH zu Verrechnungspreisen aufgehoben, weil das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt wurde. Ein weiteres Verfahren zu diesem Thema ist beim BVerfG anhängig. Nach Auffassung des EuGH ist eine diskriminierende Verrechnungspreisanpassung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zwar vertretbar, aber nur, wenn die Korrektur verhältnismäßig und auf das Erforderliche beschränkt ist. Hierbei muss dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eingeräumt werden, wirtschaftliche Gründe für eine Abweichung vom Fremdvergleich vorzubringen. Dies ist in den ergangenen BFH-Entscheidungen nicht passiert. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass in Zukunft noch mehr Verrechnungspreisfälle beim EuGH landen werden, sofern die deutschen Gerichte sich nicht mit der Frage befassen, welche wirtschaftlichen Gründe eine Abweichung vom Fremdvergleich legitimieren. Dies ist nach unserer Einschätzung nicht nur auf Finanzierungsbeziehungen beschränkt.","PeriodicalId":106086,"journal":{"name":"Internationale SteuerRundschau","volume":"329 7","pages":""},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2024-07-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"141839350","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Betriebsstättenmodell: Zur Besteuerung international tätiger Freiberufler-Personengesellschaften nach dem DBA-USA 1989/2008 switch over – Zur statischen Auslegung DBA (gegen BMF)","authors":"Burkhard Binnewies, Eugen Mehlhaf","doi":"10.9785/isr-2024-130707","DOIUrl":"https://doi.org/10.9785/isr-2024-130707","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":106086,"journal":{"name":"Internationale SteuerRundschau","volume":"3 5","pages":""},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2024-07-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"141841230","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
„Substanz“ ist in zahlreichen deutsch-steuerlichen Normen von zentraler Bedeutung. Obgleich die norm- und tätigkeitsspezifische Auslegung der Substanzanforderungen über alle Substanznormen hinweg wesentliche Gemeinsamkeiten aufweist, ergeben sich gleichwohl vereinzelt Besonderheiten. In dem vorliegenden Beitrag wird dargelegt, dass jedenfalls bei Substanznormen, denen ein einheitlicher Normzweck zugrunde liegt, eine normübergreifend einheitliche Auslegung geboten ist. Dies wird konkret anhand der beiden Substanznormen der Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG und des Quellensteuervorbehalts gem. § 50d Abs. 3 EStG herausgearbeitet. Insbesondere sind die sich aus dem Wortlaut der beiden Substanznormen ergebenden Unterschiede letztlich jedenfalls in EU/EWR-Sachverhalten nicht haltbar.
{"title":"Substanznormen: Substanz in der Missbrauchsvermeidung: Die Substanzanforderungen der §§ 7 ff. AStG und des § 50d Abs. 3 EStG","authors":"Natalie Steiner, Tim Stumpf, R. Ullmann","doi":"10.9785/isr-2024-130705","DOIUrl":"https://doi.org/10.9785/isr-2024-130705","url":null,"abstract":"\u0000 „Substanz“ ist in zahlreichen deutsch-steuerlichen Normen von zentraler Bedeutung. Obgleich die norm- und tätigkeitsspezifische Auslegung der Substanzanforderungen über alle Substanznormen hinweg wesentliche Gemeinsamkeiten aufweist, ergeben sich gleichwohl vereinzelt Besonderheiten. In dem vorliegenden Beitrag wird dargelegt, dass jedenfalls bei Substanznormen, denen ein einheitlicher Normzweck zugrunde liegt, eine normübergreifend einheitliche Auslegung geboten ist. Dies wird konkret anhand der beiden Substanznormen der Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG und des Quellensteuervorbehalts gem. § 50d Abs. 3 EStG herausgearbeitet. Insbesondere sind die sich aus dem Wortlaut der beiden Substanznormen ergebenden Unterschiede letztlich jedenfalls in EU/EWR-Sachverhalten nicht haltbar.","PeriodicalId":106086,"journal":{"name":"Internationale SteuerRundschau","volume":"54 S2","pages":""},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2024-07-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"141844276","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Anlass für den Beitrag sind die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 30.5.2024 im Verfahren C-432/23. Diese betreffen ein auf Amtshilfe-RL gestütztes Informationsersuchen und auf den ersten Blick ein Spezifikum des luxemburgischen Rechts, nämlich den beschränkten Schutz berufsrechtlicher Verschwiegenheitsrechte im Bereich der Steuerrechtsberatung. Da allerdings offenbar auch mehrere Beteiligte Bezug genommen haben auf die ebenfalls auf die Amtshilfe-RL gestützte DAC 6- Anzeigepflicht, enthalten die Schlussanträge auch Ausführungen zur Vereinbarkeit der Anzeigepflicht mit den Unionsgrundrechten. Diese Ausführungen sollten nicht unterschätzt werden: Sie geben Anlass, die Vereinbarkeit der gesamten Anzeigepflicht mit der Grundrechte-Charta in Zweifel zu ziehen.
{"title":"Zum Schutz berufsrechtlicher Verschwiegenheitsrechte durch die DAC 6","authors":"L. Münch","doi":"10.9785/isr-2024-130703","DOIUrl":"https://doi.org/10.9785/isr-2024-130703","url":null,"abstract":"\u0000 Anlass für den Beitrag sind die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 30.5.2024 im Verfahren C-432/23. Diese betreffen ein auf Amtshilfe-RL gestütztes Informationsersuchen und auf den ersten Blick ein Spezifikum des luxemburgischen Rechts, nämlich den beschränkten Schutz berufsrechtlicher Verschwiegenheitsrechte im Bereich der Steuerrechtsberatung. Da allerdings offenbar auch mehrere Beteiligte Bezug genommen haben auf die ebenfalls auf die Amtshilfe-RL gestützte DAC 6- Anzeigepflicht, enthalten die Schlussanträge auch Ausführungen zur Vereinbarkeit der Anzeigepflicht mit den Unionsgrundrechten. Diese Ausführungen sollten nicht unterschätzt werden: Sie geben Anlass, die Vereinbarkeit der gesamten Anzeigepflicht mit der Grundrechte-Charta in Zweifel zu ziehen.","PeriodicalId":106086,"journal":{"name":"Internationale SteuerRundschau","volume":"42 4 1","pages":""},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2024-07-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"141851336","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Fusionsrichtlinie: Rechtsangleichung – Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen – Richtlinie 2009/133/EG – Keine Verringerung des Gesellschaftskapitals – Gesellschaft, die 100 % des Kapitals der einbringenden Gesellsch","authors":"Thomas Sendke","doi":"10.9785/isr-2024-130704","DOIUrl":"https://doi.org/10.9785/isr-2024-130704","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":106086,"journal":{"name":"Internationale SteuerRundschau","volume":"4 9","pages":""},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2024-07-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"141845256","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}