Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748905295-19
Rafael Behr
Sicherheit ist eine permanente Mangelerscheinung – von ihr gibt es immer zu wenig. Daran ändert sich über die Jahre nichts. Auch zu wenig Polizei gibt es, seit es Polizei gibt, für die einen zu viel von ihr für die anderen. Daran ändert sich auch nichts. Weil es unbestimmte Begriffe sind. Unter Fachleuten einigermaßen konsensfähig ist aber auch die Annahme, dass nicht die Quantität der Polizistinnen und Polizisten über ein sicheres Leben in der Gesellschaft entscheiden, sondern die Qualität der Polizeiarbeit. Unsere Vorstellung von »guter Ordnung«1 im Allgemeinen und von »Sicherheit« im Besonderen ist einem ständigen Wandel unterworfen. Wurde noch vor ca. 70 Jahren Sicherheit als Abwesenheit von Krieg, Zerstörung, äußeren Feinden und Chaos gesehen, so entwickelte sich der Sicherheitsbegriff später in das Innere der Gesellschaft. Bedroht wurde nun der Staat aus dem gesellschaftlichen Protestpotential und in jüngster Zeit wird »soziale Sicherheit«, sozialer Frieden, Geborgenheit und Vertrauen in die staatlichen Institutionen damit verbunden. Wurde früher dem Staat eine führende Rolle in der Sicherheitsgewährleistung zugestanden. So erstarkten in den 1980er und 1990er Jahren Partizipationsund Emanzipationsbewegungen, die den Fokus von der staatlichen Autorität zur gesellschaftlichen Teilhabe und von der Repression zur Prävention verschoben. Die spannende Frage ist nun, wie sich das Verständnis von »Sicherheit« angesichts globaler Verwerfungen und Spannungen verändern und wie sich das auf lokale/regionale Sicherheitsempfindungen auswirken wird. Denn zweierlei ist evident: Sicherheit ist kein nationales Thema mehr und es ist kein alleiniges Thema mehr für die Polizei. Auch die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit scheinen zu verschwimmen und damit auch die Veränderung der Handlungsimperative von einer rein polizeilichen in eine polizeilich-militärische
{"title":"‚Policey‘ in der Krise? Zur Neujustierung der Rolle der Polizei und von Sicherheit und Ordnung in einer Gesellschaftim Wandel – ein Essay","authors":"Rafael Behr","doi":"10.5771/9783748905295-19","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905295-19","url":null,"abstract":"Sicherheit ist eine permanente Mangelerscheinung – von ihr gibt es immer zu wenig. Daran ändert sich über die Jahre nichts. Auch zu wenig Polizei gibt es, seit es Polizei gibt, für die einen zu viel von ihr für die anderen. Daran ändert sich auch nichts. Weil es unbestimmte Begriffe sind. Unter Fachleuten einigermaßen konsensfähig ist aber auch die Annahme, dass nicht die Quantität der Polizistinnen und Polizisten über ein sicheres Leben in der Gesellschaft entscheiden, sondern die Qualität der Polizeiarbeit. Unsere Vorstellung von »guter Ordnung«1 im Allgemeinen und von »Sicherheit« im Besonderen ist einem ständigen Wandel unterworfen. Wurde noch vor ca. 70 Jahren Sicherheit als Abwesenheit von Krieg, Zerstörung, äußeren Feinden und Chaos gesehen, so entwickelte sich der Sicherheitsbegriff später in das Innere der Gesellschaft. Bedroht wurde nun der Staat aus dem gesellschaftlichen Protestpotential und in jüngster Zeit wird »soziale Sicherheit«, sozialer Frieden, Geborgenheit und Vertrauen in die staatlichen Institutionen damit verbunden. Wurde früher dem Staat eine führende Rolle in der Sicherheitsgewährleistung zugestanden. So erstarkten in den 1980er und 1990er Jahren Partizipationsund Emanzipationsbewegungen, die den Fokus von der staatlichen Autorität zur gesellschaftlichen Teilhabe und von der Repression zur Prävention verschoben. Die spannende Frage ist nun, wie sich das Verständnis von »Sicherheit« angesichts globaler Verwerfungen und Spannungen verändern und wie sich das auf lokale/regionale Sicherheitsempfindungen auswirken wird. Denn zweierlei ist evident: Sicherheit ist kein nationales Thema mehr und es ist kein alleiniges Thema mehr für die Polizei. Auch die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit scheinen zu verschwimmen und damit auch die Veränderung der Handlungsimperative von einer rein polizeilichen in eine polizeilich-militärische","PeriodicalId":268410,"journal":{"name":"Innere Sicherheit als geteilte Verantwortung","volume":"22 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"130501069","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse der sogenannten SIKO19, die dritten Sicherheitsgespräche am Deutschen Eck, die im März 2019 an der Hochschule Koblenz stattfanden. Es ist die dritte Veranstaltung dieser Art und damit ein mittlerweile deutschlandweit etabliertes Format, bei dem Praktiker und Wissenschaftler unterschiedlicher Professionen interdisziplinär zum Thema innere Sicherheit diskutieren. Komplexe gesellschaftliche Themen bedürfen komplexer wissenschaftlicher und praxisnaher Kooperationen, weshalb die Organisatoren der Veranstaltung diese Kooperationsform wählen, um möglichst mehrdimensionale Antworten und Problemlösungen zu generieren; ein Ansatz, welcher in der interdisziplinären Forschung schon lange seine Gültigkeit beansprucht (vgl. Terizakis/Gehring 2014). Das dies nicht ein »mechanischer Reflex« ist, zeigt auch das Thema der SIKO19 an: »Innere Sicherheit mitten im Leben und vor Ort – Kommunale und polizeiliche Herausforderungen«. Gefühlte und reale Sicherheiten und Bedrohungen auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger und polizeiliche sowie kommunale Antworten auf diese Herausforderungen bilden den Ausgangspunkt dieser Überlegungen. Im Fokus steht damit die Kommunalisierung der inneren Sicherheit und vor allem der polizeilichen Arbeit und die damit einhergehenden Herausforderung, die eine lokale Sicherheitsarbeit in einer föderalen Polizeiarchitektur bedeutenden. Der Leitgedanke der Veranstaltung lässt sich mit dem Motto zusammenfassen: »Von den Experten hin zur Politik«. Aus diesem Grund werden in diesem Band neben Wissenschaftler auch die Positionen der Politik dokumentiert, indem die Podiumsdiskussion sowie das Grußwort von Staatsminister Lewentz in die Publikation mit aufgenommen werden. Als Scharnier fungieren Beiträge aus der Praxis, die die Diskussionen aus den Konferenzen wiederspiegeln und weiterführen.
{"title":"Einleitung: Innere Sicherheit als geteilte Verantwortung für Kommunen und Polizei","authors":"C. Hamm, S. Sell, Georgios Terizakis","doi":"10.5771/9783748905295-9","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905295-9","url":null,"abstract":"Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse der sogenannten SIKO19, die dritten Sicherheitsgespräche am Deutschen Eck, die im März 2019 an der Hochschule Koblenz stattfanden. Es ist die dritte Veranstaltung dieser Art und damit ein mittlerweile deutschlandweit etabliertes Format, bei dem Praktiker und Wissenschaftler unterschiedlicher Professionen interdisziplinär zum Thema innere Sicherheit diskutieren. Komplexe gesellschaftliche Themen bedürfen komplexer wissenschaftlicher und praxisnaher Kooperationen, weshalb die Organisatoren der Veranstaltung diese Kooperationsform wählen, um möglichst mehrdimensionale Antworten und Problemlösungen zu generieren; ein Ansatz, welcher in der interdisziplinären Forschung schon lange seine Gültigkeit beansprucht (vgl. Terizakis/Gehring 2014). Das dies nicht ein »mechanischer Reflex« ist, zeigt auch das Thema der SIKO19 an: »Innere Sicherheit mitten im Leben und vor Ort – Kommunale und polizeiliche Herausforderungen«. Gefühlte und reale Sicherheiten und Bedrohungen auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger und polizeiliche sowie kommunale Antworten auf diese Herausforderungen bilden den Ausgangspunkt dieser Überlegungen. Im Fokus steht damit die Kommunalisierung der inneren Sicherheit und vor allem der polizeilichen Arbeit und die damit einhergehenden Herausforderung, die eine lokale Sicherheitsarbeit in einer föderalen Polizeiarchitektur bedeutenden. Der Leitgedanke der Veranstaltung lässt sich mit dem Motto zusammenfassen: »Von den Experten hin zur Politik«. Aus diesem Grund werden in diesem Band neben Wissenschaftler auch die Positionen der Politik dokumentiert, indem die Podiumsdiskussion sowie das Grußwort von Staatsminister Lewentz in die Publikation mit aufgenommen werden. Als Scharnier fungieren Beiträge aus der Praxis, die die Diskussionen aus den Konferenzen wiederspiegeln und weiterführen.","PeriodicalId":268410,"journal":{"name":"Innere Sicherheit als geteilte Verantwortung","volume":"19 4 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"123562990","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748905295-101
{"title":"Teil II: Impulse aus der Praxis","authors":"","doi":"10.5771/9783748905295-101","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905295-101","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":268410,"journal":{"name":"Innere Sicherheit als geteilte Verantwortung","volume":"6 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"133888565","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748905295-103
Christine Telser
Kommunale Ordnungsbehörden, kommunaler Vollzugsdienst und Hilfspolizei sind Bezeichnungen, bei denen oft nicht klar ist, was sie genau sind, ob und worin sie sich unterscheiden und wofür sie zuständig sind (Langenberger 2019). Allgemeine Ordnungsbehörden bzw. örtliche Ordnungsbehörden entstanden, als in vielen Bundesländern nach dem zweiten Weltkrieg die Gefahrenabwehr von der Polizei zur allgemeinen Verwaltung übertragen wurde. Ziel war die Entpolizeilichung der Gefahrenabwehr, so auch im Beispiel Rheinland-Pfalz (z. B. Gusy 2014: 54-57). Seitdem ist die Polizei nur noch in Eilfällen zuständig, wenn die allgemeine Ordnungsbehörde die Aufgabe nicht wahrnehmen kann. Die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden werden in Rheinland-Pfalz von den Gemeinden, den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen. Die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden sind überwiegend beim Ordnungsamt der Gemeinde oder des Landkreises als allgemeiner Ordnungsbehörde zusammengefasst. Dazu gehören aber auch Bauordnungsamt, Meldeamt und die Gewerbeaufsicht (Gusy 2014: 56). Weitere Aufgaben werden z. B. von der Landesforstverwaltung oder der Ausländerbehörde wahrgenommen. Die Ordnungsbehörden sind weitgehend dazu verpflichtet, die übertragenen Aufgaben mit eigenem Personal auszuführen. Trotzdem greifen Ordnungsbehörden auch auf die Vollzugspolizei zurück. In manchen Bundesländern zeigt sich in den letzten Jahren die Tendenz, die Ordnungsämter mit einer Stadtpolizei auszustatten, bei denen nicht nur die Uniformen denen der Polizeivollzugsbeamten ähneln, sondern auch das Aufgabengebiet. Seit 2007 ist in Hessen die Bezeichnung »Stadtpolizei« erlaubt, wie z. B. in Frankfurt/Main (siehe Beitrag Heinrich in diesem Band). In Nordrhein-Westfalen denkt man über die Umbenennung des Ordnungsamtes ebenfalls in »Stadtpolizei« nach. Demnach bezeichnet »Kommunaler Ordnungsdienst« den Vollzugsdienst der Ordnungsbehörde. Dazu gehören der Kommunale Vollzugsdienst und die Hilfspolizei. Die Hilfspolizei ist ausschließlich für die Verkehrsüberwachung zuständig. Dagegen ist der Kommunale Vollzugsdienst in
{"title":"Herausforderungen des kommunalen Vollzugsdienstesin Rheinland-Pfalz: Aufgaben, Ausstattung und rechtliche Situation","authors":"Christine Telser","doi":"10.5771/9783748905295-103","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905295-103","url":null,"abstract":"Kommunale Ordnungsbehörden, kommunaler Vollzugsdienst und Hilfspolizei sind Bezeichnungen, bei denen oft nicht klar ist, was sie genau sind, ob und worin sie sich unterscheiden und wofür sie zuständig sind (Langenberger 2019). Allgemeine Ordnungsbehörden bzw. örtliche Ordnungsbehörden entstanden, als in vielen Bundesländern nach dem zweiten Weltkrieg die Gefahrenabwehr von der Polizei zur allgemeinen Verwaltung übertragen wurde. Ziel war die Entpolizeilichung der Gefahrenabwehr, so auch im Beispiel Rheinland-Pfalz (z. B. Gusy 2014: 54-57). Seitdem ist die Polizei nur noch in Eilfällen zuständig, wenn die allgemeine Ordnungsbehörde die Aufgabe nicht wahrnehmen kann. Die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden werden in Rheinland-Pfalz von den Gemeinden, den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen. Die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden sind überwiegend beim Ordnungsamt der Gemeinde oder des Landkreises als allgemeiner Ordnungsbehörde zusammengefasst. Dazu gehören aber auch Bauordnungsamt, Meldeamt und die Gewerbeaufsicht (Gusy 2014: 56). Weitere Aufgaben werden z. B. von der Landesforstverwaltung oder der Ausländerbehörde wahrgenommen. Die Ordnungsbehörden sind weitgehend dazu verpflichtet, die übertragenen Aufgaben mit eigenem Personal auszuführen. Trotzdem greifen Ordnungsbehörden auch auf die Vollzugspolizei zurück. In manchen Bundesländern zeigt sich in den letzten Jahren die Tendenz, die Ordnungsämter mit einer Stadtpolizei auszustatten, bei denen nicht nur die Uniformen denen der Polizeivollzugsbeamten ähneln, sondern auch das Aufgabengebiet. Seit 2007 ist in Hessen die Bezeichnung »Stadtpolizei« erlaubt, wie z. B. in Frankfurt/Main (siehe Beitrag Heinrich in diesem Band). In Nordrhein-Westfalen denkt man über die Umbenennung des Ordnungsamtes ebenfalls in »Stadtpolizei« nach. Demnach bezeichnet »Kommunaler Ordnungsdienst« den Vollzugsdienst der Ordnungsbehörde. Dazu gehören der Kommunale Vollzugsdienst und die Hilfspolizei. Die Hilfspolizei ist ausschließlich für die Verkehrsüberwachung zuständig. Dagegen ist der Kommunale Vollzugsdienst in","PeriodicalId":268410,"journal":{"name":"Innere Sicherheit als geteilte Verantwortung","volume":"142 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"127968005","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748905295-135
Rafael Behr, Christian Giese-Kessler, S. Klein, Ulrike Mohrs, J. Schmitt
{"title":"Podiumsdiskussion SIKO19","authors":"Rafael Behr, Christian Giese-Kessler, S. Klein, Ulrike Mohrs, J. Schmitt","doi":"10.5771/9783748905295-135","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905295-135","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":268410,"journal":{"name":"Innere Sicherheit als geteilte Verantwortung","volume":"243 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"115257654","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}