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Advance Care Planning / Behandlung im Voraus Planen: Konzept zur Förderung einer patientenzentrierten Gesundheitsversorgung最新文献

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Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen bei Kindern und Jugendlichen: Neue Perspektiven durch das Konzept des Advance Care Planning (ACP) 对儿童和青年护理问题的预先规划:通过提供经验的概念,新观点
K. Knochel, M. Führer, G. Marckmann
{"title":"Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen bei Kindern und Jugendlichen: Neue Perspektiven durch das Konzept des Advance Care Planning (ACP)","authors":"K. Knochel, M. Führer, G. Marckmann","doi":"10.5771/0034-1312-2018-3-300","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0034-1312-2018-3-300","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":431766,"journal":{"name":"Advance Care Planning / Behandlung im Voraus Planen: Konzept zur Förderung einer patientenzentrierten Gesundheitsversorgung","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"134043438","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Gelassen.Gestalten. Moraltheologische Erkundungen zum „Advance Care Planing“
A. Lob-Hüdepohl
Vor knapp zehn Jahren hat der Deutsche Bundestag mit seinem Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts den sogenannten ‚Patientenverfügungen‘ eine neue verbindliche Rechtsgrundlage verschafft. Sollte ein Patient in einer bestimmten Situation seiner Erkrankung in eine dann anstehende medizinisch indizierte Maßnahme nicht mehr einwilligen können, dann tritt an diese Stelle – so vorhanden – jene Willensbekundung, die der Betroffene zu einem früheren Zeitpunkt im Rahmen einer schriftlichen Erklärung (‚Patientenverfügung‘) vorausverfügt hat. Betreuende oder bevollmächtigte Personen sind an diese vorausverfügende Willensbekundung gebunden, sofern sie auf die aktuelle Lebensund Behandlungssituation zutrifft und der betroffene Patient keine konkreten Anhaltspunkte erkennen lässt, dass er von seiner früheren Willensbekundung Abstand genommen oder dass er bei seiner früheren Festlegung bestimmte Aspekte der eingetretenen Lebenssituation nicht mitbedacht hat.1 Der Gesetzgeber bindet die Gültigkeit einer solchen Patientenverfügung ausschließlich an ihre Schriftlichkeit. Ob sie im Rahmen einer ausführlichen Beratung oder ‚nur‘ am häuslichen Schreibtisch durch Zeichnung eines entsprechenden Vordruckes erfolgt, ist ohne Belang. Ebenso wenig relevant ist die Frage, wo sie im Fall der Fälle verlässlich hinterlegt und somit für die betreuenden Personen unproblematisch zugänglich ist. Höchstrichterlich entschieden ist durch einen entsprechenden Beschluss des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2016 mittlerweile lediglich, dass die Patientenverfügung hinreichend präzise den Tatbestand, auf den sie sich beziehen will, erfassen muss, um die beabsichtigte Bindungswirkung zu erzielen.2 I.
大约十年前,德国议会与他的第三定律为改变Betreuungsrechts所谓‚Patientenverfügungen”一个新的有约束力的法律依据.一个病人应该在特定的情况下,其病在医学上有那即将到来的indizierte措施不能接受,后来踢去这些地方的存在——那查莫罗人,不影响了以前在一份书面声明范围内(‚医疗”)vorausverfügt .模型或就这些机构的是其vorausverfügende莫罗的约束,除非在当前Lebensund Behandlungssituation情况和影响的病人并没有确凿证据表明他从其以往莫罗距离夺走他或在其以往确定裁军创造生活状况的某些方面不mitbedacht hat.1立法者只在自己的信件上写上这类医疗指示的效力。是否在一项全面咨询,或者在家中书桌‚只是通过一幅有关Vordruckes进行时,是不包括有关的.同样不重要的问题是,在这些案件中,医院是否安全,而看护人员也无须担心。基于2016年联邦法院的相关决定,该法案只是要求病人法令明确列出病历,以便达到理想的忠诚效果。2I .
{"title":"Gelassen.Gestalten. Moraltheologische Erkundungen zum „Advance Care Planing“","authors":"A. Lob-Hüdepohl","doi":"10.5771/9783845289663-109","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783845289663-109","url":null,"abstract":"Vor knapp zehn Jahren hat der Deutsche Bundestag mit seinem Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts den sogenannten ‚Patientenverfügungen‘ eine neue verbindliche Rechtsgrundlage verschafft. Sollte ein Patient in einer bestimmten Situation seiner Erkrankung in eine dann anstehende medizinisch indizierte Maßnahme nicht mehr einwilligen können, dann tritt an diese Stelle – so vorhanden – jene Willensbekundung, die der Betroffene zu einem früheren Zeitpunkt im Rahmen einer schriftlichen Erklärung (‚Patientenverfügung‘) vorausverfügt hat. Betreuende oder bevollmächtigte Personen sind an diese vorausverfügende Willensbekundung gebunden, sofern sie auf die aktuelle Lebensund Behandlungssituation zutrifft und der betroffene Patient keine konkreten Anhaltspunkte erkennen lässt, dass er von seiner früheren Willensbekundung Abstand genommen oder dass er bei seiner früheren Festlegung bestimmte Aspekte der eingetretenen Lebenssituation nicht mitbedacht hat.1 Der Gesetzgeber bindet die Gültigkeit einer solchen Patientenverfügung ausschließlich an ihre Schriftlichkeit. Ob sie im Rahmen einer ausführlichen Beratung oder ‚nur‘ am häuslichen Schreibtisch durch Zeichnung eines entsprechenden Vordruckes erfolgt, ist ohne Belang. Ebenso wenig relevant ist die Frage, wo sie im Fall der Fälle verlässlich hinterlegt und somit für die betreuenden Personen unproblematisch zugänglich ist. Höchstrichterlich entschieden ist durch einen entsprechenden Beschluss des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2016 mittlerweile lediglich, dass die Patientenverfügung hinreichend präzise den Tatbestand, auf den sie sich beziehen will, erfassen muss, um die beabsichtigte Bindungswirkung zu erzielen.2 I.","PeriodicalId":431766,"journal":{"name":"Advance Care Planning / Behandlung im Voraus Planen: Konzept zur Förderung einer patientenzentrierten Gesundheitsversorgung","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"124044281","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Selbstbestimmt sterben – Ethische Kriterien zu Sterbehilfe, Patientenautonomie und Patientenverfügungen 有意识的死去——安乐死的道德标准,病人自主和病人授权
S. Ernst
Der technische Fortschritt in der Medizin hat in den letzten Jahrzehnten nicht nur seine segensreichen, sondern auch seine problematischen Seiten gezeigt: Mit der Begrenzung der Infektionskrankheiten konnte zwar die durchschnittliche Lebenserwartung im Verlauf des 20. Jahrhunderts erheblich gesteigert werden, zugleich traten damit verstärkt Alterskrankheiten und Altersgebrechen in den Vordergrund, die sich nicht mehr kurativ heilen, sondern nur noch symptomatisch behandeln lassen; zwar bietet die Intensivmedizin die Möglichkeit, Menschen auch noch in solchen Situationen am Leben zu erhalten, in denen sie ohne diese Möglichkeiten sonst gestorben wären – etwa bei Organausfall –, zugleich stellt sich immer öfter die Frage, wo die Grenze des noch Sinnvollen lebenserhaltender Maßnahmen liegt. Viele Menschen haben deshalb Angst davor, in Situationen hineinzugeraten, in denen sie ihre Selbstkontrolle, Selbstbestimmung und Würde verlieren. Sie fürchten, am Ende ihres Lebens einer sinnlosen und ihr Leiden nur noch verlängernden Anwendung medizinischer Maßnahmen ausgesetzt zu sein, anstatt in Frieden sterben zu dürfen, sie haben Angst vor unerträglichen Schmerzen und Leiden, aber auch vor dem Alleinsein und vor dem Mangel an menschlicher Zuwendung und menschlichem Beistand. So besteht zunehmend der Wunsch, den Zeitpunkt des eigenen Todes und die Weise des eigenen Sterbens selbst bestimmen zu können. Damit stellt sich nicht nur die Frage nach der passiven, sondern auch nach der aktiven Sterbehilfe und des assistierten Suizids sowie nach deren ethischer Bewertung. Vor allem aber stellt sich die noch näher liegende Frage, wie sich in Situationen, in denen Menschen nicht mehr ihre Einwilligungsfähigkeit besitzen, dennoch ihr eigener und selbstbestimmter Wille angemessen zur Geltung bringen und durchsetzen lässt. In den folgenden Überlegungen geht es darum, im Blick auf diese Fragen – aus theologischethischer Sicht – Kriterien für eine ethische Bewertung zu entwickeln.
医学技术的进步使人在过去几十年内学会了爱护自己,也向人展示了复杂的方法:随着疾病的扩散,虽然人类在20世界的平均寿命已经比较长,但这不是一个难题。在公元2世纪期间,随着老年疾病和老年残疾得到的关注日趋显著,这些疾病已不能治病,而是仅仅能治病。尽管重症药物仍为人们提供了一些机会,让他们继续生存下去。如果没有这些可能,他们就会死,例如导致器官衰竭。但是,我们老是要问,目前维持生命的措施有什么限度呢?结果,许多人都害怕自己的自制力、自我控制和尊严会受到影响。他们害怕在生命即将结束时,被毫无意义地使用有限的医药手段而不是在和平中死去,他们害怕极大的痛苦和痛苦,也害怕孤单无助,以及缺乏人类的关爱与帮助。例如,人们越来越希望自己可以选择死亡时间和死亡方式。不但关系到被动的安乐死,也关系到积极的安乐死和协助自杀,以及道德标准。但最重要的是,有些人不再拥有默认的能力,可是在这种情况下,他们却能合理地履行和执行自己的意旨。下列考虑产生了确定这些问题道德标准的想法。
{"title":"Selbstbestimmt sterben – Ethische Kriterien zu Sterbehilfe, Patientenautonomie und Patientenverfügungen","authors":"S. Ernst","doi":"10.5771/9783845289663-77","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783845289663-77","url":null,"abstract":"Der technische Fortschritt in der Medizin hat in den letzten Jahrzehnten nicht nur seine segensreichen, sondern auch seine problematischen Seiten gezeigt: Mit der Begrenzung der Infektionskrankheiten konnte zwar die durchschnittliche Lebenserwartung im Verlauf des 20. Jahrhunderts erheblich gesteigert werden, zugleich traten damit verstärkt Alterskrankheiten und Altersgebrechen in den Vordergrund, die sich nicht mehr kurativ heilen, sondern nur noch symptomatisch behandeln lassen; zwar bietet die Intensivmedizin die Möglichkeit, Menschen auch noch in solchen Situationen am Leben zu erhalten, in denen sie ohne diese Möglichkeiten sonst gestorben wären – etwa bei Organausfall –, zugleich stellt sich immer öfter die Frage, wo die Grenze des noch Sinnvollen lebenserhaltender Maßnahmen liegt. Viele Menschen haben deshalb Angst davor, in Situationen hineinzugeraten, in denen sie ihre Selbstkontrolle, Selbstbestimmung und Würde verlieren. Sie fürchten, am Ende ihres Lebens einer sinnlosen und ihr Leiden nur noch verlängernden Anwendung medizinischer Maßnahmen ausgesetzt zu sein, anstatt in Frieden sterben zu dürfen, sie haben Angst vor unerträglichen Schmerzen und Leiden, aber auch vor dem Alleinsein und vor dem Mangel an menschlicher Zuwendung und menschlichem Beistand. So besteht zunehmend der Wunsch, den Zeitpunkt des eigenen Todes und die Weise des eigenen Sterbens selbst bestimmen zu können. Damit stellt sich nicht nur die Frage nach der passiven, sondern auch nach der aktiven Sterbehilfe und des assistierten Suizids sowie nach deren ethischer Bewertung. Vor allem aber stellt sich die noch näher liegende Frage, wie sich in Situationen, in denen Menschen nicht mehr ihre Einwilligungsfähigkeit besitzen, dennoch ihr eigener und selbstbestimmter Wille angemessen zur Geltung bringen und durchsetzen lässt. In den folgenden Überlegungen geht es darum, im Blick auf diese Fragen – aus theologischethischer Sicht – Kriterien für eine ethische Bewertung zu entwickeln.","PeriodicalId":431766,"journal":{"name":"Advance Care Planning / Behandlung im Voraus Planen: Konzept zur Förderung einer patientenzentrierten Gesundheitsversorgung","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"134326780","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Advance Care Planning und Patientenvertreter 预先护理计划和病人转诊
V. Lipp
Das Hospizund Palliativgesetz (HPG) aus dem Jahr 20151 will die Hospizund Palliativversorgung stärken und in ganz Deutschland ein flächendeckendes Angebot verwirklichen, damit alle Menschen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, auch im Sterben gut versorgt und begleitet sind. Neben vielen anderen Maßnahmen ermöglicht das Gesetz Pflegeheimbewohnern eine individuelle Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.2 Dazu führte es die vorausschauende Behandlungsplanung für gesetzlich Krankenversicherte in das deutsche Gesundheitswesen ein. Die neue Vorschrift des § 132 g SGB V ermöglicht es Einrichtungen, ihren Bewohnern eine gesundheitliche Versorgungsplanung anzubieten und diese Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Voraussetzungen der Finanzierung sind durch die Vereinbarung des GKV-Spitzenverbandes mit den entsprechenden Vereinigungen der Träger solcher Einrichtungen vom 13.12.20173 näher konkretisiert worden. Nunmehr beginnt die Umsetzung vor Ort. Die Vorsorge für eine künftige Behandlung ist als solche jedoch nicht neu. Insbesondere Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten werden in Deutschland viel genutzt; Kirchen, Behörden und Ministerien, Ärztekammern und zahlreiche weitere Organisationen bieten einschlägige Muster, Formulare und Ratgeber an. Neu ist vor allem, dass das HPG nunmehr eine Finanzierungsmöglichkeit im Rahmen der GKV eröffnet und dabei das Konzept des Advance Care Planning aufgreift. I.
20151年通过的临终关怀和激励措施(HPG)旨在加强临终关怀和安乐死,以在全德国实施一系列事务确保人们在生命的最后阶段都能安乐死。除了其他许多措施外,法还允许护理人员制定个人服务规划,用于最后的生命周期。2把德国医疗服务规划纳入了对受医疗人员的前瞻性治疗规划。§132 g SGB V的新规定使先民实体的是一场健康Versorgungsplanung提供这些服务与法定医疗保险和清算.gfc与1320187年反叛机构有关机构之间的协议已经成为融资的影子。现在,实地正在开始执行。然而,今后的治疗方案并不新。特别是,在德国病人法令和计划授权被广泛使用;教会、政府机关、政府机关、医师工会及其他许多组织提供相关模式、表格和咨理。最重要的是,npg现在为gpg提供了融资机会提前说明了先进的规划概念。I .
{"title":"Advance Care Planning und Patientenvertreter","authors":"V. Lipp","doi":"10.5771/9783845289663-23","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783845289663-23","url":null,"abstract":"Das Hospizund Palliativgesetz (HPG) aus dem Jahr 20151 will die Hospizund Palliativversorgung stärken und in ganz Deutschland ein flächendeckendes Angebot verwirklichen, damit alle Menschen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, auch im Sterben gut versorgt und begleitet sind. Neben vielen anderen Maßnahmen ermöglicht das Gesetz Pflegeheimbewohnern eine individuelle Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.2 Dazu führte es die vorausschauende Behandlungsplanung für gesetzlich Krankenversicherte in das deutsche Gesundheitswesen ein. Die neue Vorschrift des § 132 g SGB V ermöglicht es Einrichtungen, ihren Bewohnern eine gesundheitliche Versorgungsplanung anzubieten und diese Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Voraussetzungen der Finanzierung sind durch die Vereinbarung des GKV-Spitzenverbandes mit den entsprechenden Vereinigungen der Träger solcher Einrichtungen vom 13.12.20173 näher konkretisiert worden. Nunmehr beginnt die Umsetzung vor Ort. Die Vorsorge für eine künftige Behandlung ist als solche jedoch nicht neu. Insbesondere Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten werden in Deutschland viel genutzt; Kirchen, Behörden und Ministerien, Ärztekammern und zahlreiche weitere Organisationen bieten einschlägige Muster, Formulare und Ratgeber an. Neu ist vor allem, dass das HPG nunmehr eine Finanzierungsmöglichkeit im Rahmen der GKV eröffnet und dabei das Konzept des Advance Care Planning aufgreift. I.","PeriodicalId":431766,"journal":{"name":"Advance Care Planning / Behandlung im Voraus Planen: Konzept zur Förderung einer patientenzentrierten Gesundheitsversorgung","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"130242035","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Autoren 作者
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Chancen, Risiken und Grenzen von BVP aus gesundheits(verfassungs)rechtlicher Sicht b当家健康(宪政)的机会、风险和限制
W. Höfling
{"title":"Chancen, Risiken und Grenzen von BVP aus gesundheits(verfassungs)rechtlicher Sicht","authors":"W. Höfling","doi":"10.5771/9783845289663-9","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783845289663-9","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":431766,"journal":{"name":"Advance Care Planning / Behandlung im Voraus Planen: Konzept zur Förderung einer patientenzentrierten Gesundheitsversorgung","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"125065189","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Umsetzung von Advance Care Planning im Rahmen der GKV: Kritische Analyse der Vereinbarung nach § 132 g Abs. 3 SGB V vom 13. 12. 2017 实施Advance Care规划系统协议的GKV:批判性的分析后,§132 g . Abs 3 SGB V . 13日12. 2017
S. Rixen
{"title":"Umsetzung von Advance Care Planning im Rahmen der GKV: Kritische Analyse der Vereinbarung nach § 132 g Abs. 3 SGB V vom 13. 12. 2017","authors":"S. Rixen","doi":"10.5771/9783845289663-41","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783845289663-41","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":431766,"journal":{"name":"Advance Care Planning / Behandlung im Voraus Planen: Konzept zur Förderung einer patientenzentrierten Gesundheitsversorgung","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"114379882","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Advance Care Planning aus der Perspektive evangelischer Ethik 对吧
M. Hein
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Zur ethischen Bewertung von „Advance Care Planning“ (ACP) aus evangelisch-theologischer Perspektive 是因为它是由福音和神学对高级规划的道德评估提供的
Michael Coors
{"title":"Zur ethischen Bewertung von „Advance Care Planning“ (ACP) aus evangelisch-theologischer Perspektive","authors":"Michael Coors","doi":"10.5771/9783845289663-153","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783845289663-153","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":431766,"journal":{"name":"Advance Care Planning / Behandlung im Voraus Planen: Konzept zur Förderung einer patientenzentrierten Gesundheitsversorgung","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"115352354","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Lebens-Schutz – Sterbens-Schutz: ein Plädoyer für ACP 谢谢
T. Otten
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期刊
Advance Care Planning / Behandlung im Voraus Planen: Konzept zur Förderung einer patientenzentrierten Gesundheitsversorgung
全部 Acc. Chem. Res. ACS Applied Bio Materials ACS Appl. Electron. Mater. ACS Appl. Energy Mater. ACS Appl. Mater. Interfaces ACS Appl. Nano Mater. ACS Appl. Polym. Mater. ACS BIOMATER-SCI ENG ACS Catal. ACS Cent. Sci. ACS Chem. Biol. ACS Chemical Health & Safety ACS Chem. Neurosci. ACS Comb. Sci. ACS Earth Space Chem. ACS Energy Lett. ACS Infect. Dis. ACS Macro Lett. ACS Mater. Lett. ACS Med. Chem. Lett. ACS Nano ACS Omega ACS Photonics ACS Sens. ACS Sustainable Chem. Eng. ACS Synth. Biol. Anal. Chem. BIOCHEMISTRY-US Bioconjugate Chem. BIOMACROMOLECULES Chem. Res. Toxicol. Chem. Rev. Chem. Mater. CRYST GROWTH DES ENERG FUEL Environ. Sci. Technol. Environ. Sci. Technol. Lett. Eur. J. Inorg. Chem. IND ENG CHEM RES Inorg. Chem. J. Agric. Food. Chem. J. Chem. Eng. Data J. Chem. Educ. J. Chem. Inf. Model. J. Chem. Theory Comput. J. Med. Chem. J. Nat. Prod. J PROTEOME RES J. Am. Chem. Soc. LANGMUIR MACROMOLECULES Mol. Pharmaceutics Nano Lett. Org. Lett. ORG PROCESS RES DEV ORGANOMETALLICS J. Org. Chem. J. Phys. Chem. J. Phys. Chem. A J. Phys. Chem. B J. Phys. Chem. C J. Phys. Chem. Lett. Analyst Anal. Methods Biomater. Sci. Catal. Sci. Technol. Chem. Commun. Chem. Soc. Rev. CHEM EDUC RES PRACT CRYSTENGCOMM Dalton Trans. Energy Environ. Sci. ENVIRON SCI-NANO ENVIRON SCI-PROC IMP ENVIRON SCI-WAT RES Faraday Discuss. Food Funct. Green Chem. Inorg. Chem. Front. Integr. Biol. J. Anal. At. Spectrom. J. Mater. Chem. A J. Mater. Chem. B J. Mater. Chem. C Lab Chip Mater. Chem. Front. Mater. Horiz. MEDCHEMCOMM Metallomics Mol. Biosyst. Mol. Syst. Des. Eng. Nanoscale Nanoscale Horiz. Nat. Prod. Rep. New J. Chem. Org. Biomol. Chem. Org. Chem. Front. PHOTOCH PHOTOBIO SCI PCCP Polym. Chem.
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