Pub Date : 2020-07-22DOI: 10.5771/9783748905776-11
R. Hrbek
(also Beteiligten.
(所以有关.
{"title":"Die Europäische Union als Politische Gemeinschaft","authors":"R. Hrbek","doi":"10.5771/9783748905776-11","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905776-11","url":null,"abstract":"(also Beteiligten.","PeriodicalId":408121,"journal":{"name":"Kernelemente der europäischen Integration","volume":"21 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-07-22","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"127435978","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 2020-07-22DOI: 10.5771/9783748905776-539
Mathias Jopp, J. Schubert
Von der Vielfalt nationaler und nicht selten unvereinbarer Interessen der EU-Mitgliedstaaten auf das Unvermögen zur Gemeinschaftsbildung in der europäischen Außen-, Sicherheitsund Verteidigungspolitik zu schließen, wäre zu kurz gegriffen. In den letzten Jahren gaben die EU-Mitgliedstaaten in der europäischen Außenpolitik häufiger als in der noch weiter zurückliegenden Vergangenheit ein relativ geschlossenes Bild ab. Dies lässt sich an der Sanktionspolitik gegenüber Russland als Reaktion auf die Annexion der Krim, am Festhalten an den Zielen des Pariser Klimaabkommens und am Nuklear-Übereinkommen mit dem Iran sowie an der Betonung einer regelbasierten Weltordnung und der Prinzipien des Multilateralismus unschwer erkennen.2 Auch in der Sicherheitsund Verteidigungspolitik ist die Europäische Union in den letzten 16 Jahren mit 36 militärischen Operationen und zivilen Missionen des Krisenmanagements zu einem sichtbaren und teilweise auch erfolgreichen Akteur geworden, was angesichts der hilflosen Politik gegenüber den Balkankriegen in den 1990er Jahren kaum als vorstellbar galt.3 Die Europäische Union war zwar auch nach der Jahrtausendwende oft gespalten und handlungsunfähig, wie sich im Falle des
{"title":"Gemeinschaftsbildung in der europäischen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik","authors":"Mathias Jopp, J. Schubert","doi":"10.5771/9783748905776-539","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905776-539","url":null,"abstract":"Von der Vielfalt nationaler und nicht selten unvereinbarer Interessen der EU-Mitgliedstaaten auf das Unvermögen zur Gemeinschaftsbildung in der europäischen Außen-, Sicherheitsund Verteidigungspolitik zu schließen, wäre zu kurz gegriffen. In den letzten Jahren gaben die EU-Mitgliedstaaten in der europäischen Außenpolitik häufiger als in der noch weiter zurückliegenden Vergangenheit ein relativ geschlossenes Bild ab. Dies lässt sich an der Sanktionspolitik gegenüber Russland als Reaktion auf die Annexion der Krim, am Festhalten an den Zielen des Pariser Klimaabkommens und am Nuklear-Übereinkommen mit dem Iran sowie an der Betonung einer regelbasierten Weltordnung und der Prinzipien des Multilateralismus unschwer erkennen.2 Auch in der Sicherheitsund Verteidigungspolitik ist die Europäische Union in den letzten 16 Jahren mit 36 militärischen Operationen und zivilen Missionen des Krisenmanagements zu einem sichtbaren und teilweise auch erfolgreichen Akteur geworden, was angesichts der hilflosen Politik gegenüber den Balkankriegen in den 1990er Jahren kaum als vorstellbar galt.3 Die Europäische Union war zwar auch nach der Jahrtausendwende oft gespalten und handlungsunfähig, wie sich im Falle des","PeriodicalId":408121,"journal":{"name":"Kernelemente der europäischen Integration","volume":"13 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-07-22","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"131401603","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748905776-475
Marc Bungenberg
In den Arbeiten des „Arbeitskreises Europäische Integration“ hat das auswärtige Handeln der Europäischen Union im Allgemeinen und die gemeinsame Handelspolitik im Besonderen immer wieder eine besondere Rolle gespielt; eine Vielzahl von Jahreskolloquien wie Spezialveranstaltungen haben sich mit diesem Bereich befasst.2 Die gemeinsame Handelspolitik ist grundsätzlich durch ein Bekenntnis zu einer liberalen Außenhandelspolitik gekennzeichnet.3 Die Union soll wie zuvor auch die Europäische Gemeinschaft „zur fortschreitenden Beseitigung der Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr“ beitragen.4 Hierdurch wird eine Verbindung zum multilateralen Welthandelsrecht hergestellt.5 Die Europäische Union ist inhaltlich heute wie gesA.
{"title":"Die Europäische Union als Außenhandelsgemeinschaft","authors":"Marc Bungenberg","doi":"10.5771/9783748905776-475","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905776-475","url":null,"abstract":"In den Arbeiten des „Arbeitskreises Europäische Integration“ hat das auswärtige Handeln der Europäischen Union im Allgemeinen und die gemeinsame Handelspolitik im Besonderen immer wieder eine besondere Rolle gespielt; eine Vielzahl von Jahreskolloquien wie Spezialveranstaltungen haben sich mit diesem Bereich befasst.2 Die gemeinsame Handelspolitik ist grundsätzlich durch ein Bekenntnis zu einer liberalen Außenhandelspolitik gekennzeichnet.3 Die Union soll wie zuvor auch die Europäische Gemeinschaft „zur fortschreitenden Beseitigung der Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr“ beitragen.4 Hierdurch wird eine Verbindung zum multilateralen Welthandelsrecht hergestellt.5 Die Europäische Union ist inhaltlich heute wie gesA.","PeriodicalId":408121,"journal":{"name":"Kernelemente der europäischen Integration","volume":"1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"124363796","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748905776-515
Beate Neuss
Die EU nach Innen und Außen: Welch ein Gegensatz zur optimistischen Aufbruchsstimmung von 1990/91! Wohl kaum jemand hätte erwartet, dass die Struktur des internationalen Systems nach 1990/91 unverändert bleiben würde. Es war auch nicht erwünscht, vielmehr gelang den europäischen Staaten eine substantielle Vertiefung der europäischen Integration mit dem Vertrag von Maastricht und die große Erweiterung um 16 neue Mitglieder. Das volle Ausmaß des Wandels, vor dem die EU nun steht, kommt jedoch erst im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts zum Tragen – es ist die tiefgreifende Umstrukturierung des internationalen Systems mit gravierenden Umwälzungen der globalen Machtstrukturen, was sich auf die Stellung der Union nachhaltig auswirken wird. Nach dem Ende des „unipolar moment“ (Krauthammer 1991), in dem die Vereinigten Staaten unangefochten die globalen Strukturen dominierten, zieht sich Washington als multilateral orientierte Gestaltungsmacht zurück. Russland betreibt als „spoiler“ Weltmachtpolitik, und China entfaltet nun seinen Weltmachtanspruch, während Europa zerrissen und mit eigenen internen Problemen befasst ist. Die Kapazitäten und der politische Fokus der Europäischen Union sind zu einem Zeitpunkt durch Probleme wie dem Brexit und den inneren Auseinandersetzungen über die Flüchtlingspolitik absorbiert, indem sie mit großer Geschlossenheit und ihrem ganzen Potential an Instrumenten in der Wirtschafts-, Außenund Sicherheitspolitik ihre Interessen und ihre Wirkmächtigkeit im 21. Jahrhundert verteidigen müsste. Vor welchen Herausforderungen in der internationalen Politik steht die Europäische Union? Es sind – nimmt man die drängenden Probleme auf mitgliedstaatlicher Ebene aus – die drei Mächte: der große Nachbar Russland, das ferne China und überraschenderweise die Vereinigten Staaten von Amerika. Hinzu kommt der Krisenbogen um die EU, aus dem Gefahren drohen und in dem diese Großmächte Einfluss ausüben. A.
{"title":"Die Europäische Union und die geopolitische Plattentektonik: Außen-, sicherheits- und wirtschaftspolitische Herausforderungen","authors":"Beate Neuss","doi":"10.5771/9783748905776-515","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905776-515","url":null,"abstract":"Die EU nach Innen und Außen: Welch ein Gegensatz zur optimistischen Aufbruchsstimmung von 1990/91! Wohl kaum jemand hätte erwartet, dass die Struktur des internationalen Systems nach 1990/91 unverändert bleiben würde. Es war auch nicht erwünscht, vielmehr gelang den europäischen Staaten eine substantielle Vertiefung der europäischen Integration mit dem Vertrag von Maastricht und die große Erweiterung um 16 neue Mitglieder. Das volle Ausmaß des Wandels, vor dem die EU nun steht, kommt jedoch erst im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts zum Tragen – es ist die tiefgreifende Umstrukturierung des internationalen Systems mit gravierenden Umwälzungen der globalen Machtstrukturen, was sich auf die Stellung der Union nachhaltig auswirken wird. Nach dem Ende des „unipolar moment“ (Krauthammer 1991), in dem die Vereinigten Staaten unangefochten die globalen Strukturen dominierten, zieht sich Washington als multilateral orientierte Gestaltungsmacht zurück. Russland betreibt als „spoiler“ Weltmachtpolitik, und China entfaltet nun seinen Weltmachtanspruch, während Europa zerrissen und mit eigenen internen Problemen befasst ist. Die Kapazitäten und der politische Fokus der Europäischen Union sind zu einem Zeitpunkt durch Probleme wie dem Brexit und den inneren Auseinandersetzungen über die Flüchtlingspolitik absorbiert, indem sie mit großer Geschlossenheit und ihrem ganzen Potential an Instrumenten in der Wirtschafts-, Außenund Sicherheitspolitik ihre Interessen und ihre Wirkmächtigkeit im 21. Jahrhundert verteidigen müsste. Vor welchen Herausforderungen in der internationalen Politik steht die Europäische Union? Es sind – nimmt man die drängenden Probleme auf mitgliedstaatlicher Ebene aus – die drei Mächte: der große Nachbar Russland, das ferne China und überraschenderweise die Vereinigten Staaten von Amerika. Hinzu kommt der Krisenbogen um die EU, aus dem Gefahren drohen und in dem diese Großmächte Einfluss ausüben. A.","PeriodicalId":408121,"journal":{"name":"Kernelemente der europäischen Integration","volume":"71 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"122612793","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748905776-271
Frédéric Krumbein
Der Beitrag untersucht das den Staaten der Union gemeinsame Verständnis von Menschenund Grundrechten und zeigt exemplarisch auf, wo Defizite in den Institutionen und der Praxis des Menschenrechtsschutzes in der Europäischen Union bestehen. Die Wahrung der Menschenrechte bildet nach Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) zusammen mit Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit das Wertefundament der Union. Neben Artikel 2 findet sich in Artikel 21 EUV die Förderung der Menschenrechte als Ziel der auswärtigen Politik. In den Europawissenschaften wird der Charakter der Union als „normative power“, „ethical power“, Zivilmacht oder „international good citizen“ debattiert. Die verschiedenen Konzepte betrachten die Europäische Union als einzigartigen Akteur der Weltpolitik: Sie unterscheidet sich von anderen Akteuren durch ihre supranationale Struktur als Gebilde „sui generis“, respektiert und fördert universelle Werte, wie Menschenrechte, und zeichnet sich in der internationalen Politik durch einen vergleichsweise hohen Respekt für das Völkerrecht aus.1 Zuerst wird die rechtliche Verankerung von Menschenrechten in der Union aufgezeigt, so wie sie sich aus internationalen und europäischen Verträgen speist. Sodann wird das europäische Menschenrechtsverständnis erläutert. Schließlich werden zum einen institutionelle Defizite beim Schutz der Grundund Menschenrechte aufgezeigt. Zum anderen werden exemplarisch gegenwärtige Defizite der Union beim Schutz der Menschenrechte dargestellt. A.
{"title":"Die Europäische Union als Grundrechtegemeinschaft","authors":"Frédéric Krumbein","doi":"10.5771/9783748905776-271","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905776-271","url":null,"abstract":"Der Beitrag untersucht das den Staaten der Union gemeinsame Verständnis von Menschenund Grundrechten und zeigt exemplarisch auf, wo Defizite in den Institutionen und der Praxis des Menschenrechtsschutzes in der Europäischen Union bestehen. Die Wahrung der Menschenrechte bildet nach Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) zusammen mit Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit das Wertefundament der Union. Neben Artikel 2 findet sich in Artikel 21 EUV die Förderung der Menschenrechte als Ziel der auswärtigen Politik. In den Europawissenschaften wird der Charakter der Union als „normative power“, „ethical power“, Zivilmacht oder „international good citizen“ debattiert. Die verschiedenen Konzepte betrachten die Europäische Union als einzigartigen Akteur der Weltpolitik: Sie unterscheidet sich von anderen Akteuren durch ihre supranationale Struktur als Gebilde „sui generis“, respektiert und fördert universelle Werte, wie Menschenrechte, und zeichnet sich in der internationalen Politik durch einen vergleichsweise hohen Respekt für das Völkerrecht aus.1 Zuerst wird die rechtliche Verankerung von Menschenrechten in der Union aufgezeigt, so wie sie sich aus internationalen und europäischen Verträgen speist. Sodann wird das europäische Menschenrechtsverständnis erläutert. Schließlich werden zum einen institutionelle Defizite beim Schutz der Grundund Menschenrechte aufgezeigt. Zum anderen werden exemplarisch gegenwärtige Defizite der Union beim Schutz der Menschenrechte dargestellt. A.","PeriodicalId":408121,"journal":{"name":"Kernelemente der europäischen Integration","volume":"112 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"114745810","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748905776-447
F. Heinemann
Article 2 of the Treaty of European Union (TEU) sets forth the founding values on which the EU is based, including respect for human rights, the rule of law and tolerance of minorities.2 In recent years, numerous developments have made it increasingly questionable whether these values are still accepted by governments and electorates in all Member States. In the case of Poland, after years of failed negotiations, the European Commission deemed in December 2017 that the country was at clear risk of seriously breaching the rule of law. In particular, Polish legislation is perceived as seriously damage the independence of the Polish judiciary, including the Supreme Court, thus abrogating the separation of powers. As a consequence, the Commission has triggered an Article 7 TEU procedure which, in its last escalation, foresees the suspension of the country’s voting rights. In the case of Hungary, as well, after many years of failed attempts to moderate the government, the European Parliament now sees a clear risk of a serious breach of the EU’s founding values and, in September 2018, requested the Member States to initiate an Article 7 procedure against that country. The concerns in relation to Hungary are judicial independence, freedom of expression, corruption, the rights of minorities, and the circumstances faced by migrants and refugees.3 A.
{"title":"Rule-of-Law Conditionality in EU Spending: Reflections from a Public Finance Perspective","authors":"F. Heinemann","doi":"10.5771/9783748905776-447","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905776-447","url":null,"abstract":"Article 2 of the Treaty of European Union (TEU) sets forth the founding values on which the EU is based, including respect for human rights, the rule of law and tolerance of minorities.2 In recent years, numerous developments have made it increasingly questionable whether these values are still accepted by governments and electorates in all Member States. In the case of Poland, after years of failed negotiations, the European Commission deemed in December 2017 that the country was at clear risk of seriously breaching the rule of law. In particular, Polish legislation is perceived as seriously damage the independence of the Polish judiciary, including the Supreme Court, thus abrogating the separation of powers. As a consequence, the Commission has triggered an Article 7 TEU procedure which, in its last escalation, foresees the suspension of the country’s voting rights. In the case of Hungary, as well, after many years of failed attempts to moderate the government, the European Parliament now sees a clear risk of a serious breach of the EU’s founding values and, in September 2018, requested the Member States to initiate an Article 7 procedure against that country. The concerns in relation to Hungary are judicial independence, freedom of expression, corruption, the rights of minorities, and the circumstances faced by migrants and refugees.3 A.","PeriodicalId":408121,"journal":{"name":"Kernelemente der europäischen Integration","volume":"67 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"123189666","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748905776-67
A. Schmidt
Jedem aufmerksamen Beobachter der europäischen Integration kann es nicht entgangen sein: Der Motor der europäischen Integration ist in den letzten Jahren ins Stottern geraten. War es anfänglich zunächst die Schuldenkrise in den südlichen Peripheriestaaten, die vor allem die Skepsis an der monetären Integration stärkte, später abgelöst von den durch die Flüchtlingswelle ausgelösten Migrationsfragen, die sich als eine echte Belastungsprobe für ein Europa ohne Binnengrenzen erwiesen hat, so hat spätestens die Entscheidung über den Brexit im Jahr 2016 den europäischen Integrationsprozess, der bis dato immer nur eine Richtung kannte, gefährlich ins Stocken gebracht. Insbesondere der Brexit hat in weiten Teilen der gesellschaftlichen, politischen und auch ökonomischen Diskussionen vor allem auch dazu geführt, die ökonomischen Vorteile der Integration, beispielsweise durch den Binnenmarkt, in Zweifel zu ziehen. Seither wird die europäische Integration hauptsächlich von Populisten bedroht. Nicht nur im Vereinigten Königreich, sondern auch in Frankreich, Italien, Deutschland und den Beitrittsstaaten Ostund Mitteleuropas mehrt sich die Kritik an der europäischen Integration, die mittlerweile vor allem auch vor dem Binnenmarkt nicht Halt macht. Ohne Übertreibung lässt sich konstatieren, dass sich die Europäische Union gegenwärtig an einer entscheidenden Wegmarke befindet. War es vor zehn Jahren noch undenkbar, dass die Verdienste des Binnenmarktes und der europäischen Integration in Zweifel gezogen werden könnten, so hat die Skepsis gegenüber dem Binnenmarkt zwischenzeitlich ein beängstigendes Niveau erreicht. Damit wird der europäische Integrationsprozess in seinem Mark getroffen. Seit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte und seiner Vollendung 1992 wird die Existenz des Binnenmarktes von den Bürgerinnen und Bürgern in der Europäischen Union als Normalität wahrgenommen. Dabei wird sehr gern übersehen, dass die in den vier Grundfreiheiten verbürgten Garantien des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital eine einzigartige Errungenschaft sind, die in der Welt ihresgleichen sucht. Ihre Wirkungen werden landläufig unterschätzt, A.
{"title":"Die Europäische Union als ordnungspolitische Gemeinschaft","authors":"A. Schmidt","doi":"10.5771/9783748905776-67","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905776-67","url":null,"abstract":"Jedem aufmerksamen Beobachter der europäischen Integration kann es nicht entgangen sein: Der Motor der europäischen Integration ist in den letzten Jahren ins Stottern geraten. War es anfänglich zunächst die Schuldenkrise in den südlichen Peripheriestaaten, die vor allem die Skepsis an der monetären Integration stärkte, später abgelöst von den durch die Flüchtlingswelle ausgelösten Migrationsfragen, die sich als eine echte Belastungsprobe für ein Europa ohne Binnengrenzen erwiesen hat, so hat spätestens die Entscheidung über den Brexit im Jahr 2016 den europäischen Integrationsprozess, der bis dato immer nur eine Richtung kannte, gefährlich ins Stocken gebracht. Insbesondere der Brexit hat in weiten Teilen der gesellschaftlichen, politischen und auch ökonomischen Diskussionen vor allem auch dazu geführt, die ökonomischen Vorteile der Integration, beispielsweise durch den Binnenmarkt, in Zweifel zu ziehen. Seither wird die europäische Integration hauptsächlich von Populisten bedroht. Nicht nur im Vereinigten Königreich, sondern auch in Frankreich, Italien, Deutschland und den Beitrittsstaaten Ostund Mitteleuropas mehrt sich die Kritik an der europäischen Integration, die mittlerweile vor allem auch vor dem Binnenmarkt nicht Halt macht. Ohne Übertreibung lässt sich konstatieren, dass sich die Europäische Union gegenwärtig an einer entscheidenden Wegmarke befindet. War es vor zehn Jahren noch undenkbar, dass die Verdienste des Binnenmarktes und der europäischen Integration in Zweifel gezogen werden könnten, so hat die Skepsis gegenüber dem Binnenmarkt zwischenzeitlich ein beängstigendes Niveau erreicht. Damit wird der europäische Integrationsprozess in seinem Mark getroffen. Seit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte und seiner Vollendung 1992 wird die Existenz des Binnenmarktes von den Bürgerinnen und Bürgern in der Europäischen Union als Normalität wahrgenommen. Dabei wird sehr gern übersehen, dass die in den vier Grundfreiheiten verbürgten Garantien des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital eine einzigartige Errungenschaft sind, die in der Welt ihresgleichen sucht. Ihre Wirkungen werden landläufig unterschätzt, A.","PeriodicalId":408121,"journal":{"name":"Kernelemente der europäischen Integration","volume":"7 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"131323413","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748905776-239
U. Hufeld
Heinrich August Winkler hat in seiner monumentalen Geschichte des Westens1 das „normative Projekt des Westens“ als Projekt und Prozess vorgestellt, als Maßstab und Korrektiv: Menschenwürde, Menschenund Bürgerrechte, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, verwurzelt in Jesu „Nein zu jeder Art von Priesterherrschaft“.2 Doch ausgerechnet dieser Historiker sieht die Fundamente in ihrer Tragkraft geschwächt. Mit der Europäischen Union verliert er die Geduld. In seinem Spiegel-Essay vom 6. Oktober 2018 bezeichnet er die EU als „Wertegemeinschaft auf Widerruf“, richtet seine letzte verzweifelte Hoffnung auf ein reduziertes, gerupftes „Kerneuropa, das an dem Wertefundament der Kopenhagener Beitrittsbedingungen und des Lissabon-Vertrags festhält“.3 Der Jurist vertraut geduldiger auf die normative Kraft des Normativen. Für Abgesänge auf das Unionsrecht in seiner Lissabonner Fasson ist es viel zu früh. Wir haben allerdings zu tun mit einer Gemeinschaft in historischer Bewährungsprobe. Wir wollen und begreifen sie als „Wertegemeinschaft“4 und erleben sie auch und gerade unter Bewährungsdruck als A.
{"title":"Die Europäische Union als Wertegemeinschaft","authors":"U. Hufeld","doi":"10.5771/9783748905776-239","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905776-239","url":null,"abstract":"Heinrich August Winkler hat in seiner monumentalen Geschichte des Westens1 das „normative Projekt des Westens“ als Projekt und Prozess vorgestellt, als Maßstab und Korrektiv: Menschenwürde, Menschenund Bürgerrechte, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, verwurzelt in Jesu „Nein zu jeder Art von Priesterherrschaft“.2 Doch ausgerechnet dieser Historiker sieht die Fundamente in ihrer Tragkraft geschwächt. Mit der Europäischen Union verliert er die Geduld. In seinem Spiegel-Essay vom 6. Oktober 2018 bezeichnet er die EU als „Wertegemeinschaft auf Widerruf“, richtet seine letzte verzweifelte Hoffnung auf ein reduziertes, gerupftes „Kerneuropa, das an dem Wertefundament der Kopenhagener Beitrittsbedingungen und des Lissabon-Vertrags festhält“.3 Der Jurist vertraut geduldiger auf die normative Kraft des Normativen. Für Abgesänge auf das Unionsrecht in seiner Lissabonner Fasson ist es viel zu früh. Wir haben allerdings zu tun mit einer Gemeinschaft in historischer Bewährungsprobe. Wir wollen und begreifen sie als „Wertegemeinschaft“4 und erleben sie auch und gerade unter Bewährungsdruck als A.","PeriodicalId":408121,"journal":{"name":"Kernelemente der europäischen Integration","volume":"1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"129604632","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/9783748905776-95
A. Maurer
Das politische System der Europäischen Union (EU) gründet als Rechtsgemeinschaft auf völkerrechtlichen Verträgen, die die Regierungen ihrer Mitgliedstaaten geschlossen haben. Seit dem Vertrag für Kohle und Stahl (EGKSV, in Kraft getreten am 23. Juli 1952, ausgelaufen am 23. Juli 2002) wurden dementsprechend acht Verträge geschlossen und durch die nationalen Parlamente ratifiziert: Die (Römischen) Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV, 1. Januar 1958) sowie zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOMV, 1. Januar 1958), der Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (FusionsV, 1. Juli 1967), die Einheitliche Europäische Akte (EEAV, 1. Juli 1987), der Maastrichter Vertrag über die Europäische Union (EUV-I, 1. November 1993), der Amsterdamer Vertrag über die Europäische Union (EUV-II, 1. Mai 1999), der Vertrag von Nizza (EUV-III, 1. Februar 2003) und der Lissabonner Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EUV-IV und AEUV, 1. Dezember 2009). Neben diesen Verträgen führte auch die Aufnahme neuer Mitglieder zu einer Änderung der Gründungsverträge. Denn die normierten Bestimmungen über die Vertretung der Staaten in den Organen und Institutionen der EU sowie über die Gewichtung mitgliedstaatlicher Stimmen im Ministerrat mussten daraufhin in den Europäischen Verträgen angepasst werden. Zwei Verträge konnten bisher nach ihrer Unterzeichnung aufgrund mangelnder Ratifizierung oder negativer Referenden nicht in Kraft treten: Der Vertrag über die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft vom 27. Mai 1952 (Noack, 1977) und der vom Europäischen Verfassungskonvent am 18. Juli 2003 angenommene und von der anschließenden Regierungskonferenz geringfügig überarbeitete Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) vom 29. Oktober 2004 (Becker/Leiße 2005, Carbone 2010, Fischer 2003, Busek/Hummer 2004, Jopp/Matl 2005, Liebert/ A.
欧盟政治系统是一个法制共同体,根据成员国政府所订立的国际法条约来建立的。从煤和钢条约签署3月23日正式生效。1952年7月23日,离港相应地,各国议会批准了8项条约,其中包括建立欧洲经济共同体的(罗马)条约。(且取得了接近15%的通信设备。《关于成立欧洲共同体联合委员会和委员会的条约》(合并,1999年1月1号)。关于欧洲的单一法案(EEAV,第1卷)欧洲马斯特里赫特条约)。(1993年11月21日)。1999年5月3日,尼斯条约(euviii,第1条)。历史常常是小步快行,但如此的步伐有时会产生巨大的影响力。2009年12月).除了这些条约之外,新成员的加入也改变了创始条约的内容。欧盟条约规定了欧盟机构和机构中国家代表的标准,也规定了欧盟理事会中的成员投票权重,而这意味着欧盟条约必须做出修订。有两个条约在签署后因为缺少批准或者全民公决而未能生效:《建立欧洲防务共同体条约》,7月27日在巴黎通过。被欧洲宪法所污染2003年7月29日通过并经修订的《欧洲宪法条约》(VVE)2004年10月1日(贝克尔/放贷,2005年碳波恩,2003年费雪,2004年布斯/龙虾,Jopp/Matl, 2004年9月/ A)
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