Die Besteuerung ist für Bürger(innen) ein scharfer Eingriff, der im Rechtsstaat gehörige Grundlage und Praxis benötigt (Steuerrecht). Gesetzgeber, Vollzieher und Richter sind gefordert. Manchmal erscheinen Kapriolen. Prozesskosten mit dem Abzugsverbot unter § 33 EStG sind so ein leidiger Fall, der systematisch zu ordnen ist. Damit führt uns das scheinbar randständige Thema mit der Idee der Gerechtigkeit zum Kern jeder Rechtsund Vermögensordnung, nämlich: Wie kommt das Gute in unsere Welt?
{"title":"Prozesskosten als „außergewöhnliche Belastung“ (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG) für eine gute Rechtsordnung durch Rechtspflege","authors":"Claus Luttermann","doi":"10.9785/fr-2016-0904","DOIUrl":"https://doi.org/10.9785/fr-2016-0904","url":null,"abstract":"Die Besteuerung ist für Bürger(innen) ein scharfer Eingriff, der im Rechtsstaat gehörige Grundlage und Praxis benötigt (Steuerrecht). Gesetzgeber, Vollzieher und Richter sind gefordert. Manchmal erscheinen Kapriolen. Prozesskosten mit dem Abzugsverbot unter § 33 EStG sind so ein leidiger Fall, der systematisch zu ordnen ist. Damit führt uns das scheinbar randständige Thema mit der Idee der Gerechtigkeit zum Kern jeder Rechtsund Vermögensordnung, nämlich: Wie kommt das Gute in unsere Welt?","PeriodicalId":198856,"journal":{"name":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","volume":"165 13 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2016-05-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"122381895","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Mit Urteil vom 16.4.2015 entschied der EuGH, dass § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG gegen die Niederlassungsfreiheit und gegen Art. 31 EWR-Abkommen verstößt. Begründet wurde die Europarechtswidrigkeit dadurch, dass die Übertragung des aus einer Veräußerung eines inländischen Anlageguts entstandenen Veräußerungsgewinns nur auf ein anderes in einem Inland belegenes Ersatzwirtschaftsgut möglich war. Der Übertrag des begünstigten Gewinns auf eines in einer EU/EWR-Betriebsstätte belegenes Wirtschaftsgut schied nach der Vorschrift aus. Zur Beseitigung des Europarechtverstoßes wurde im Zuge des Steueränderungsgesetzes 2015 § 6b Abs. 2a EStG eingeführt. Dieser lässt weiterhin keine Übertragung des begünstigten Veräußerungsgewinns zu. Vielmehr ist nun auf Antrag die Verteilung der aufgrund der Veräußerung entstehenden Steuerlast über einen Zeitraum von 5 Jahren möglich. Die auf den ersten Blick nur für den EU/EWR-Fall vorgesehene antragsgebundene Stundungsvorschrift entpuppt sich auf den zweiten Blick auch als Alternative für reine Inlandsfälle. Die Berechnungen zeigen zudem, dass weiterhin Zweifel an der Europarechtskonformität der Vorschrift bestehen.
{"title":"Steuerfreie Rücklage oder Steuerstundung? – Barwertkalküle zu § 6b Abs. 2a EStG","authors":"C. Watrin, Fabian Riegler","doi":"10.9785/fr-2016-0802","DOIUrl":"https://doi.org/10.9785/fr-2016-0802","url":null,"abstract":"Mit Urteil vom 16.4.2015 entschied der EuGH, dass § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG gegen die Niederlassungsfreiheit und gegen Art. 31 EWR-Abkommen verstößt. Begründet wurde die Europarechtswidrigkeit dadurch, dass die Übertragung des aus einer Veräußerung eines inländischen Anlageguts entstandenen Veräußerungsgewinns nur auf ein anderes in einem Inland belegenes Ersatzwirtschaftsgut möglich war. Der Übertrag des begünstigten Gewinns auf eines in einer EU/EWR-Betriebsstätte belegenes Wirtschaftsgut schied nach der Vorschrift aus. Zur Beseitigung des Europarechtverstoßes wurde im Zuge des Steueränderungsgesetzes 2015 § 6b Abs. 2a EStG eingeführt. Dieser lässt weiterhin keine Übertragung des begünstigten Veräußerungsgewinns zu. Vielmehr ist nun auf Antrag die Verteilung der aufgrund der Veräußerung entstehenden Steuerlast über einen Zeitraum von 5 Jahren möglich. Die auf den ersten Blick nur für den EU/EWR-Fall vorgesehene antragsgebundene Stundungsvorschrift entpuppt sich auf den zweiten Blick auch als Alternative für reine Inlandsfälle. Die Berechnungen zeigen zudem, dass weiterhin Zweifel an der Europarechtskonformität der Vorschrift bestehen.","PeriodicalId":198856,"journal":{"name":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","volume":"78 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2016-04-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"114793201","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Der folgende Beitrag unternimmt es, den steuerlichen Begriff der Realteilung näher zu untersuchen und zu konturieren. Dazu werden zunächst die Auffassung der Finanzverwaltung (Teil II.) und die jüngere Rechtsprechung zu § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG i.d.F. des UntStFG (BGBl. I 2001, 3858) (Teil III.) vorgestellt. Dem schließt sich mit Teil IV. die kritische Würdigung dieser Auffassungen an. Im Mittelpunkt steht hierbei die Sichtweise der Finanzverwaltung auf bestimmte Umstrukturierungsvorgänge bei Mitunternehmerschaften im Kontext des § 24 UmwStG. Einen Überblick über die Praxisfolgen der hier vertretenen Sichtweise gibt Teil V. Eine Zusammenfassung (Teil VI.) beschließt den Beitrag.
{"title":"Ausscheiden eines Mitunternehmers gegen Sachwertabfindung und (steuerneutrale) Realteilung","authors":"H. Mielke, M. Brühl","doi":"10.9785/fr-2015-2402","DOIUrl":"https://doi.org/10.9785/fr-2015-2402","url":null,"abstract":"Der folgende Beitrag unternimmt es, den steuerlichen Begriff der Realteilung näher zu untersuchen und zu konturieren. Dazu werden zunächst die Auffassung der Finanzverwaltung (Teil II.) und die jüngere Rechtsprechung zu § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG i.d.F. des UntStFG (BGBl. I 2001, 3858) (Teil III.) vorgestellt. Dem schließt sich mit Teil IV. die kritische Würdigung dieser Auffassungen an. Im Mittelpunkt steht hierbei die Sichtweise der Finanzverwaltung auf bestimmte Umstrukturierungsvorgänge bei Mitunternehmerschaften im Kontext des § 24 UmwStG. Einen Überblick über die Praxisfolgen der hier vertretenen Sichtweise gibt Teil V. Eine Zusammenfassung (Teil VI.) beschließt den Beitrag.","PeriodicalId":198856,"journal":{"name":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","volume":"404 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2015-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"134089770","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Behandlung Stiller Lasten Bei Umwandlungen Und Im M&A-Prozess","authors":"A. Horst","doi":"10.9785/fr-2015-1803","DOIUrl":"https://doi.org/10.9785/fr-2015-1803","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":198856,"journal":{"name":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","volume":"9 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2015-09-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"116873499","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Aktuelle Fragen zum Sachbezug im Lohnsteuerrecht","authors":"Stefan Breinersdorfer","doi":"10.9785/fr-2015-1703","DOIUrl":"https://doi.org/10.9785/fr-2015-1703","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":198856,"journal":{"name":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","volume":"3 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2015-09-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"125358885","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Selbstanzeigeregelungen nach dem AO-Änderungsgesetz (2014)","authors":"L. Jesse","doi":"10.9785/fr-2015-1503","DOIUrl":"https://doi.org/10.9785/fr-2015-1503","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":198856,"journal":{"name":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","volume":"8 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2015-08-05","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"127128245","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
beverluste nicht anwendbar. 5. Folgt man mit der Finanzverwaltung einer anderen Ansicht, so gilt auch hier, dass Ausgangsgröße für die Verlustabzugsbeschränkung allein das aus den Gewerbeerträgen von Organträger und Organgesellschaften saldierte Ergebnis sein kann. Es kommt auch bei der Gewerbesteuer nicht zu einer separaten Anwendung von § 8c KStG bei Organträger und Organgesellschaft. Darüber hinaus wirkt sich auch auf Basis der Ansicht der Finanzverwaltung § 8c KStG bezüglich laufender Verluste nicht auf die im Erhebungszeitraum des schädlichen Beteiligungserwerbs anfallende Gewerbesteuer aus. Bis zum schädlichen Beteiligungserwerb entstandene laufende Verluste mindern allenfalls die vortragsfähigen Fehlbeträge, die für diesen Erhebungszeitraum festzustellen wären. 6. Vorhandene Fehlbeträge aus vergangenen Erhebungszeiträumen sind mit bis zum schädlichen Beteiligungserwerb entstandenen laufenden Gewerbeerträgen in jedem Falle zu verrechnen. Dies gilt auch dann, wenn der Gewerbeertrag des gesamten Erhebungszeitraums insgesamt negativ ist. Dabei ist für die Nutzung der Fehlbeträge der bis zum schädlichen Beteiligungserwerb entstandene Gewerbeertrag maßgeblich, der sich nach Zusammenrechnung der Gewerbeerträge von Organträger und Organgesellschaften ergibt.
{"title":"Paradigmenwechsel in der Bilanzierung: Parallele Bewertung zu historischen Kosten und Zeitwerten statt Kampf der Kulturen","authors":"M. Kreipl, T. Lange, Lena Panzer","doi":"10.9785/fr-2015-1603","DOIUrl":"https://doi.org/10.9785/fr-2015-1603","url":null,"abstract":"beverluste nicht anwendbar. 5. Folgt man mit der Finanzverwaltung einer anderen Ansicht, so gilt auch hier, dass Ausgangsgröße für die Verlustabzugsbeschränkung allein das aus den Gewerbeerträgen von Organträger und Organgesellschaften saldierte Ergebnis sein kann. Es kommt auch bei der Gewerbesteuer nicht zu einer separaten Anwendung von § 8c KStG bei Organträger und Organgesellschaft. Darüber hinaus wirkt sich auch auf Basis der Ansicht der Finanzverwaltung § 8c KStG bezüglich laufender Verluste nicht auf die im Erhebungszeitraum des schädlichen Beteiligungserwerbs anfallende Gewerbesteuer aus. Bis zum schädlichen Beteiligungserwerb entstandene laufende Verluste mindern allenfalls die vortragsfähigen Fehlbeträge, die für diesen Erhebungszeitraum festzustellen wären. 6. Vorhandene Fehlbeträge aus vergangenen Erhebungszeiträumen sind mit bis zum schädlichen Beteiligungserwerb entstandenen laufenden Gewerbeerträgen in jedem Falle zu verrechnen. Dies gilt auch dann, wenn der Gewerbeertrag des gesamten Erhebungszeitraums insgesamt negativ ist. Dabei ist für die Nutzung der Fehlbeträge der bis zum schädlichen Beteiligungserwerb entstandene Gewerbeertrag maßgeblich, der sich nach Zusammenrechnung der Gewerbeerträge von Organträger und Organgesellschaften ergibt.","PeriodicalId":198856,"journal":{"name":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","volume":"7 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2015-08-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"127693320","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Unterjähriger Beteiligungswechsel bei der Organschaft und Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c Abs. 1 KStG, § 10a S. 10 GewStG","authors":"R. Seer","doi":"10.9785/fr-2015-1602","DOIUrl":"https://doi.org/10.9785/fr-2015-1602","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":198856,"journal":{"name":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","volume":"14 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2015-08-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"125239773","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Problembereiche von Entstrickungen und Verstrickungen beanspruchen seit geraumer Zeit im internationalen Steuerrecht einen führenden Platz. Erst jüngst hat der EuGH mit seinem Urteil in der Rechtssache „Verder LabTec“ vom 21.5.2015 ‐ C-697/13 die Brisanz der Problematik der Entstrickungsbesteuerung unterstrichen. Daneben werden zahlreiche Fragestellungen bezüglich der international-steuerlichen Behandlung grenzüberschreitenden Sonderbetriebsvermögens kontrovers beurteilt. Der Gesetzgeber hat – in Teilbereichen – diese beiden Fragenkreise in der heftig umstrittenen Norm des § 50i EStG zusammengeführt. Außerhalb der Vorschrift des § 50i EStG stellen sich ebenfalls Probleme der Entstrickung und der Verstrickung von Sonderbetriebsvermögen. Diesem Themenbereich wurde indessen noch nicht die literarische Aufmerksamkeit zuteil, die er – angesichts der besteuerungspraktischen Bedeutung – verdient. Es ist das Anliegen der nachfolgenden Überlegungen, zum Schluss dieser Lücke im Schrifttum beizutragen.
{"title":"Entstrickung und Verstrickung von Sonderbetriebsvermögen außerhalb des § 50i EStG im Outbound-Kontext – illustriert anhand von Fallstudien","authors":"Claus Jochimsen, G. Kraft","doi":"10.9785/fr-2015-1402","DOIUrl":"https://doi.org/10.9785/fr-2015-1402","url":null,"abstract":"Problembereiche von Entstrickungen und Verstrickungen beanspruchen seit geraumer Zeit im internationalen Steuerrecht einen führenden Platz. Erst jüngst hat der EuGH mit seinem Urteil in der Rechtssache „Verder LabTec“ vom 21.5.2015 ‐ C-697/13 die Brisanz der Problematik der Entstrickungsbesteuerung unterstrichen. Daneben werden zahlreiche Fragestellungen bezüglich der international-steuerlichen Behandlung grenzüberschreitenden Sonderbetriebsvermögens kontrovers beurteilt. Der Gesetzgeber hat – in Teilbereichen – diese beiden Fragenkreise in der heftig umstrittenen Norm des § 50i EStG zusammengeführt. Außerhalb der Vorschrift des § 50i EStG stellen sich ebenfalls Probleme der Entstrickung und der Verstrickung von Sonderbetriebsvermögen. Diesem Themenbereich wurde indessen noch nicht die literarische Aufmerksamkeit zuteil, die er – angesichts der besteuerungspraktischen Bedeutung – verdient. Es ist das Anliegen der nachfolgenden Überlegungen, zum Schluss dieser Lücke im Schrifttum beizutragen.","PeriodicalId":198856,"journal":{"name":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","volume":"62 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2015-07-20","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"116973726","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Preisgelder honorieren Leistungen und ehren den Preisträger. Dies gilt insbesondere in der Forschung. Die (Fach-) Öffentlichkeit verbindet hiermit fachliche Anerkennung und Reputation; der Geehrte erfreut sich zudem der finanziellen Komponente. Letztere wiederum wirft indes eine steuerrechtliche Frage auf: Gehört der ihr zugrunde liegende Lebenssachverhalt zur steuerbaren oder zur nicht-steuerbaren Sphäre? Bisher prägen verschiedene Differenzierungen die Diskussion: Konnte die prämierte Forschungsleistung anlässlich einer steuerbaren Tätigkeit entstehen? Wird die Forschungsleistung honoriert oder der Preisträger geehrt? Der Beitrag zeigt, dass die Antwort an einer anderen Stelle gesucht werden muss und dies differenzierungslos. Dementsprechend fällt dann auch die Antwort einheitlich aus: Die Steuerbarkeit wird in der Regel zu bejahen sein.
{"title":"Zur Einkommensteuerbarkeit von Forschungspreisgeldern","authors":"M. Krumm","doi":"10.9785/fr-2015-1403","DOIUrl":"https://doi.org/10.9785/fr-2015-1403","url":null,"abstract":"Preisgelder honorieren Leistungen und ehren den Preisträger. Dies gilt insbesondere in der Forschung. Die (Fach-) Öffentlichkeit verbindet hiermit fachliche Anerkennung und Reputation; der Geehrte erfreut sich zudem der finanziellen Komponente. Letztere wiederum wirft indes eine steuerrechtliche Frage auf: Gehört der ihr zugrunde liegende Lebenssachverhalt zur steuerbaren oder zur nicht-steuerbaren Sphäre? Bisher prägen verschiedene Differenzierungen die Diskussion: Konnte die prämierte Forschungsleistung anlässlich einer steuerbaren Tätigkeit entstehen? Wird die Forschungsleistung honoriert oder der Preisträger geehrt? Der Beitrag zeigt, dass die Antwort an einer anderen Stelle gesucht werden muss und dies differenzierungslos. Dementsprechend fällt dann auch die Antwort einheitlich aus: Die Steuerbarkeit wird in der Regel zu bejahen sein.","PeriodicalId":198856,"journal":{"name":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","volume":"2 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2015-07-20","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"128275393","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}