Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2021-3-285
Cornelius Prittwitz
Um Strafverfahren sinnvoll zu analysieren und zu kritisieren, muss man zwischen ihrem (gesetzlichen) Zweck, den erwünschten „Fernzielen“, die mit Strafverfahren erreicht werden sollen und ihren gesellschaftlichen Funktionen unterscheiden. Diese Funktionen werden nicht normativ bestimmt, sondern ergeben sich daraus, was Strafverfahren beobachtbar bewirken. Zweck der Strafverfahren ist die „bestmögliche Wahrheitsermittlung im Rahmen eines justizförmigen Verfahrens“ (Dölling), Fernziel ist die Rechtsfrieden und Rechtssicherheit in der Gesellschaft. In der Mediengesellschaft haben sich die Wahrnehmung von Strafverfahren drastisch geändert. Dadurch entstehen Wirkungen (Funktionen) des Straferfahrens, die wenig mit Zweck und Fernzielen gemein haben, und die bisweilen zu Vergleichen mit „Theater“, „Zirkus“, „Opferberuhigungsmaschine“ und „geschichtlichem Tribunal“ und neuem „Moralunternehmertum“ einladen. Diese Wahrnehmung von Strafverfahren als bestens sichtbare Ausübung staatlicher Gewalt hat ein Potential sie zu delegitimieren.
{"title":"Zwecke und Funktionen des Strafverfahrens","authors":"Cornelius Prittwitz","doi":"10.5771/0934-9200-2021-3-285","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2021-3-285","url":null,"abstract":"Um Strafverfahren sinnvoll zu analysieren und zu kritisieren, muss man zwischen ihrem (gesetzlichen) Zweck, den erwünschten „Fernzielen“, die mit Strafverfahren erreicht werden sollen und ihren gesellschaftlichen Funktionen unterscheiden. Diese Funktionen werden nicht normativ bestimmt, sondern ergeben sich daraus, was Strafverfahren beobachtbar bewirken. Zweck der Strafverfahren ist die „bestmögliche Wahrheitsermittlung im Rahmen eines justizförmigen Verfahrens“ (Dölling), Fernziel ist die Rechtsfrieden und Rechtssicherheit in der Gesellschaft. In der Mediengesellschaft haben sich die Wahrnehmung von Strafverfahren drastisch geändert. Dadurch entstehen Wirkungen (Funktionen) des Straferfahrens, die wenig mit Zweck und Fernzielen gemein haben, und die bisweilen zu Vergleichen mit „Theater“, „Zirkus“, „Opferberuhigungsmaschine“ und „geschichtlichem Tribunal“ und neuem „Moralunternehmertum“ einladen. Diese Wahrnehmung von Strafverfahren als bestens sichtbare Ausübung staatlicher Gewalt hat ein Potential sie zu delegitimieren.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"126337012","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2022-2-175
R. Kreissl, Roger von Laufenberg
Lange Zeit wurde die polizeiliche Suche nach dem Täter als eine lokale hermeneutische Praxis gedeutet. Aus den am Tatort gesicherten Spuren erschloss sich dem Ermittler in der Rekonstruktion des Tathergangs ein Bild des handelnden Täters. Im Zentrum stand dabei die Figur des berufserfahrenen männlichen Detektivs, der aus den Fundstücken das Mosaik des sinnhaften Aufbaus der kriminellen Tat zusammensetzte. Jenseits dieses Szenarios, das auch den klassischen Kriminalroman inspirierte, entwickelte sich, getrieben durch technisch-ökonomische Entwicklungen, neue Kriminalitätsformen und veränderte politische Orientierungen - eine neue Form der kriminalistischen Spurensuche mit neuen Herausforderungen. Anhand aktueller Beispiele werden diese Veränderungen diskutiert und einige problematische Folgen der Digitalisierung analysiert.
{"title":"Das Verbrechen lesen – Fakt, Fiktion und Phantasma kriminalistischer Spurensuche im digitalen Zeitalter","authors":"R. Kreissl, Roger von Laufenberg","doi":"10.5771/0934-9200-2022-2-175","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2022-2-175","url":null,"abstract":"Lange Zeit wurde die polizeiliche Suche nach dem Täter als eine lokale hermeneutische Praxis gedeutet. Aus den am Tatort gesicherten Spuren erschloss sich dem Ermittler in der Rekonstruktion des Tathergangs ein Bild des handelnden Täters. Im Zentrum stand dabei die Figur des berufserfahrenen männlichen Detektivs, der aus den Fundstücken das Mosaik des sinnhaften Aufbaus der kriminellen Tat zusammensetzte. Jenseits dieses Szenarios, das auch den klassischen Kriminalroman inspirierte, entwickelte sich, getrieben durch technisch-ökonomische Entwicklungen, neue Kriminalitätsformen und veränderte politische Orientierungen - eine neue Form der kriminalistischen Spurensuche mit neuen Herausforderungen. Anhand aktueller Beispiele werden diese Veränderungen diskutiert und einige problematische Folgen der Digitalisierung analysiert.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"126232966","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2023-3-339
Christine Feltes
Der vorliegende Artikel untersucht die Frage, ob die Anstaltsleitung einer JVA bei einer inhaftierten Schwangeren die Entscheidungskompetenz hat, die Wöchnerin direkt nach der Geburt von ihrem neugeborenen Kind zu trennen. In der Praxis sind Fälle bekannt, in denen Justizvollzugsanstalten derart vorgegangen sind. Dabei wird behauptet, es bestünde ein Ermessen der JVA-Leitung losgelöst von einer konkreten Kindeswohlgefährdung i.S.d. §§ 1666, 1666 a BGB. Bei dieser grundrechtsrelevanten Entscheidung (Art. 6 GG) werden tatsächlich anstaltsinterne Aspekte herangezogen. Obwohl bei einer Fremdunterbringung eines Kindes gegen den Willen der sorgeberechtigten Eltern (bzw. der ggfs. alleinsorgeberechtigten Wöchnerin) ein familiengerichtlicher Richtervorbehalt nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 b) SGB VIII i.V.m. §§ 1666, 1666 a BGB besteht, ist in der Praxis zu beobachten, dass Justizvollzugsanstalten im Zusammenwirken mit den Jugendämtern zunächst Fakten schaffen und erst im Nachgang das zuständige Familiengericht eingeschaltet wird. Ob diese Praxis den (verfassungs-)rechtlichen Vorgaben standhält, ist auf den rechtlichen Prüfstand zu stellen.
在本文中,本文探讨了一名被拘留的孕妇的监狱长是否有能力在一名孕妇出生后立即跟他们的新生儿分离。在实际生活中,我们知道监狱为什么要这么做。我们正在被采集的裁量权的影响,JVA-Leitung孤立于某一具体社会i.S.d .§§1666,1666 a BGB .这一人权相关决定(第6条GG)的确包含革命方面。尽管孩子被送至国外时,父母/监护人的意愿有时并不被批准。alleinsorgeberechtigten Wöchnerin)一位familiengerichtlicher Richtervorbehalt后§42卷第八期1 . b . 2) SGB i.V.m .§§1666,1666 a BGB组成,是实践中观察到,很大的互动与Jugendämtern首先制造事实才#年#月#日、家庭供应.这种做法是否符合《宪法》,须由法律审查。
{"title":"Der deutsche Frauenstrafvollzug: Der Rauswurf eines Neugeborenen aus der mütterlichen Zelle","authors":"Christine Feltes","doi":"10.5771/0934-9200-2023-3-339","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2023-3-339","url":null,"abstract":"Der vorliegende Artikel untersucht die Frage, ob die Anstaltsleitung einer JVA bei einer inhaftierten Schwangeren die Entscheidungskompetenz hat, die Wöchnerin direkt nach der Geburt von ihrem neugeborenen Kind zu trennen. In der Praxis sind Fälle bekannt, in denen Justizvollzugsanstalten derart vorgegangen sind. Dabei wird behauptet, es bestünde ein Ermessen der JVA-Leitung losgelöst von einer konkreten Kindeswohlgefährdung i.S.d. §§ 1666, 1666 a BGB. Bei dieser grundrechtsrelevanten Entscheidung (Art. 6 GG) werden tatsächlich anstaltsinterne Aspekte herangezogen. Obwohl bei einer Fremdunterbringung eines Kindes gegen den Willen der sorgeberechtigten Eltern (bzw. der ggfs. alleinsorgeberechtigten Wöchnerin) ein familiengerichtlicher Richtervorbehalt nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 b) SGB VIII i.V.m. §§ 1666, 1666 a BGB besteht, ist in der Praxis zu beobachten, dass Justizvollzugsanstalten im Zusammenwirken mit den Jugendämtern zunächst Fakten schaffen und erst im Nachgang das zuständige Familiengericht eingeschaltet wird. Ob diese Praxis den (verfassungs-)rechtlichen Vorgaben standhält, ist auf den rechtlichen Prüfstand zu stellen.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"127129368","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2022-1-21
Lucia M. Sommerer
Der Beitrag skizziert das Forschungsprogramm einer „Kriminologie der Straftatvermeidung“ exemplarisch am Beispiel des präventiven Einsatzes von Rechtsgutachten durch Wirtschaftsakteure, um die Grenzen des Rechts zu eigenen Gunsten zu verschieben. Dafür wird der Begriff Creative Compliance eingeführt und mit Blick auf den Cum-Ex-Skandal erläutert. Sodann wird ein Blick auf mögliche kriminologische Erklärungsansätze für das Phänomen geworfen und die These entwickelt, dass sich das Strafverfolgungspersonal durch das Reputationskapital bestimmter Rechtsberater von Ermittlungen abschrecken lässt.
{"title":"Kriminologie der Straftatvermeidung – Creative-Compliance-Delinquenz im Grenzbereich der Legalität –","authors":"Lucia M. Sommerer","doi":"10.5771/0934-9200-2022-1-21","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2022-1-21","url":null,"abstract":"Der Beitrag skizziert das Forschungsprogramm einer „Kriminologie der Straftatvermeidung“ exemplarisch am Beispiel des präventiven Einsatzes von Rechtsgutachten durch Wirtschaftsakteure, um die Grenzen des Rechts zu eigenen Gunsten zu verschieben. Dafür wird der Begriff Creative Compliance eingeführt und mit Blick auf den Cum-Ex-Skandal erläutert. Sodann wird ein Blick auf mögliche kriminologische Erklärungsansätze für das Phänomen geworfen und die These entwickelt, dass sich das Strafverfolgungspersonal durch das Reputationskapital bestimmter Rechtsberater von Ermittlungen abschrecken lässt.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"128512866","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2021-4-456
Gideon Botsch
Antisemitische Anfeindungen werden in Deutschland durch unterschiedliche Statistiken erfasst und kategorisiert. Zwischen polizeilicher Kriminalitätsstatistik und Betroffenenperspektive besteht eine deutliche Diskrepanz. Als Ursache wird vermutet, dass die Eingangsstatistik Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) ein „nach rechts verzerrtes Bild“ liefert. Die Analyse der unterschiedlichen Erfassungsprinzipien und Kategorisierungssysteme und ihr Vergleich mit den Befunden zur Betroffenenperspektive auf Grundlage theoretischer und empirischer Erkenntnisse der Antisemitismusforschung widerlegen diese Annahme und weisen auf andere Ursachen hin. Die zivilgesellschaftlichen RIAS-Monitoringstellen können zwar das Dunkelfeld ebenfalls nicht vollständig aufhellen, liefern aber derzeit das präziseste Lagebild im Phänomenbereich antisemitischer Feindseligkeiten.
{"title":"Ein „nach rechts verzerrtes Bild“? Antisemitische Vorfälle zwischen Polizeistatistik, Monitoring und Betroffenenperspektive","authors":"Gideon Botsch","doi":"10.5771/0934-9200-2021-4-456","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2021-4-456","url":null,"abstract":"Antisemitische Anfeindungen werden in Deutschland durch unterschiedliche Statistiken erfasst und kategorisiert. Zwischen polizeilicher Kriminalitätsstatistik und Betroffenenperspektive besteht eine deutliche Diskrepanz. Als Ursache wird vermutet, dass die Eingangsstatistik Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) ein „nach rechts verzerrtes Bild“ liefert. Die Analyse der unterschiedlichen Erfassungsprinzipien und Kategorisierungssysteme und ihr Vergleich mit den Befunden zur Betroffenenperspektive auf Grundlage theoretischer und empirischer Erkenntnisse der Antisemitismusforschung widerlegen diese Annahme und weisen auf andere Ursachen hin. Die zivilgesellschaftlichen RIAS-Monitoringstellen können zwar das Dunkelfeld ebenfalls nicht vollständig aufhellen, liefern aber derzeit das präziseste Lagebild im Phänomenbereich antisemitischer Feindseligkeiten.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"133126655","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2023-3-368
Alexander Vollbach, Hannah van Elsbergen
Ausgehend von aktuellen Herausforderungen von Strafvollzug und Resozialisierung stellt sich die Frage nach der für die Strafvollzugspraxis anschlussfähigen wissenschaftlichen (kriminologischen) Evidenz. Die „Angewandte Kriminologie“ bzw. Forensische Kriminologie als „Schlüsselwissenschaft“ versetzt die „Schlüsselpersonen“ im Strafvollzug in die Lage, ihre Probleme, Einzelfallentscheidungen verantwortungsvoll treffen zu müssen, zu lösen. Der Beitrag diskutiert die wünschenswerten Konsequenzen in Kriminologie und Praxis.
{"title":"Kriminologie und Strafvollzug: quo vadis? Über „Schlüsselpersonen“, „Schlüsselkompetenzen“ und „Schlüsselwissenschaften“ für die Vollzugsforschung und -praxis","authors":"Alexander Vollbach, Hannah van Elsbergen","doi":"10.5771/0934-9200-2023-3-368","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2023-3-368","url":null,"abstract":"Ausgehend von aktuellen Herausforderungen von Strafvollzug und Resozialisierung stellt sich die Frage nach der für die Strafvollzugspraxis anschlussfähigen wissenschaftlichen (kriminologischen) Evidenz. Die „Angewandte Kriminologie“ bzw. Forensische Kriminologie als „Schlüsselwissenschaft“ versetzt die „Schlüsselpersonen“ im Strafvollzug in die Lage, ihre Probleme, Einzelfallentscheidungen verantwortungsvoll treffen zu müssen, zu lösen. Der Beitrag diskutiert die wünschenswerten Konsequenzen in Kriminologie und Praxis.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"133841949","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2022-4-409
Jocelyne Leblois-Happe
Die Sicherungsverwahrung wurde in Frankreich im Jahr 2008 eingeführt. Sie wird jedoch, nach heftigen Diskussionen sowohl in der Strafrechtslehre als auch in den Medien, wenig angewendet - so wenig, dass noch nicht einmal das Justizministerium weiß, wie viele Verurteilte bisher insgesamt verwahrt worden sind! Die Sicherungsverwahrung kann entweder „ab initio“ oder „a posteriori“ verhängt werden, und zwar gegen straffähige Täter, die wegen einer Katalogtat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünfzehn Jahre verurteilt worden sind, eine besondere Gefährlichkeit infolge eines sehr hohen Rückfallrisikos aufweisen und imstande gewesen sind, eine medizinische, soziale und psychologische Behandlung zu erhalten. Die Aufhebung dieser Maßregel wurde noch bis 2015 mehrmals gefordert, seit der Welle der Terroranschläge in Frankreich aber nicht mehr.
{"title":"Die französische rétention de sûreté","authors":"Jocelyne Leblois-Happe","doi":"10.5771/0934-9200-2022-4-409","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2022-4-409","url":null,"abstract":"Die Sicherungsverwahrung wurde in Frankreich im Jahr 2008 eingeführt. Sie wird jedoch, nach heftigen Diskussionen sowohl in der Strafrechtslehre als auch in den Medien, wenig angewendet - so wenig, dass noch nicht einmal das Justizministerium weiß, wie viele Verurteilte bisher insgesamt verwahrt worden sind! Die Sicherungsverwahrung kann entweder „ab initio“ oder „a posteriori“ verhängt werden, und zwar gegen straffähige Täter, die wegen einer Katalogtat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünfzehn Jahre verurteilt worden sind, eine besondere Gefährlichkeit infolge eines sehr hohen Rückfallrisikos aufweisen und imstande gewesen sind, eine medizinische, soziale und psychologische Behandlung zu erhalten. Die Aufhebung dieser Maßregel wurde noch bis 2015 mehrmals gefordert, seit der Welle der Terroranschläge in Frankreich aber nicht mehr.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"115037203","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2020-2-199
R. Haverkamp
Sicherheit ist in Politik, Medien und Wissenschaft allgegenwärtig und wird in jüngerer Zeit auch mit Zuwanderung in Verbindung gebracht. In der öffentlichen Meinung wird das jeweilige Ausmaß von Zuwanderung und Kriminalität nichtdeutscher Täter deutlich höher eingeschätzt, als dies tatsächlich der Fall ist. Demgegenüber werden Zugewanderte als Opfer von Kriminalität kaum wahrgenommen. Bevor die polizeilich registrierte Kriminalität und Viktimisierung von Zugewanderten behandelt wird, werden Entwicklungsverläufe der Zuwanderung ins Bundesgebiet und bezogen auf Asylantragstellende seit Beginn der 1990er Jahre skizziert. Nach Erörterung eines Bedarfs für eine zuwanderungsorientierte Kriminalprävention geht es abschließend um Sicherheitsbefindlichkeiten der deutschen Bevölkerung.
{"title":"Sicherheit im Wandel: Herausforderungen durch Zuwanderung","authors":"R. Haverkamp","doi":"10.5771/0934-9200-2020-2-199","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2020-2-199","url":null,"abstract":"Sicherheit ist in Politik, Medien und Wissenschaft allgegenwärtig und wird in jüngerer Zeit auch mit Zuwanderung in Verbindung gebracht. In der öffentlichen Meinung wird das jeweilige Ausmaß von Zuwanderung und Kriminalität nichtdeutscher Täter deutlich höher eingeschätzt, als dies tatsächlich der Fall ist. Demgegenüber werden Zugewanderte als Opfer von Kriminalität kaum wahrgenommen. Bevor die polizeilich registrierte Kriminalität und Viktimisierung von Zugewanderten behandelt wird, werden Entwicklungsverläufe der Zuwanderung ins Bundesgebiet und bezogen auf Asylantragstellende seit Beginn der 1990er Jahre skizziert. Nach Erörterung eines Bedarfs für eine zuwanderungsorientierte Kriminalprävention geht es abschließend um Sicherheitsbefindlichkeiten der deutschen Bevölkerung.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"115556741","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2022-1-42
Michael Huff
Viele Bereiche des Wirtschaftslebens gewinnen zunehmend an Komplexität, was den Gesetzgeber - will er diese Bereiche regulieren - an seine Kapazitätsgrenzen bringt. Daher verwendet der Gesetzgeber im Bereich der Finanzaufsicht zunehmend Vorschriften, die keine inhaltlichen Vorgaben in Bezug auf das Risikomanagement enthalten, sondern prozedurale Anforderungen für eine institutsinterne Risikobewältigung normieren. So soll durch § 25c Abs. 4a KWG auf das kognitive Potential der Institute zugegriffen und dieses für aufsichtsrechtliche Zwecke nutzbar gemacht werden. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 54a KWG einen Verstoß gegen diese Risikomanagementvorgaben strafbewehrt. Der Beitrag befasst sich mit empirischen Befunden zur Finanzmarktregulierung im Bereich des Risikomanagements und der Verbindung zum Strafrecht.
{"title":"Die Flankierung qualitativer Aufsicht durch Strafrecht am Beispiel von § 54a KWG","authors":"Michael Huff","doi":"10.5771/0934-9200-2022-1-42","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2022-1-42","url":null,"abstract":"Viele Bereiche des Wirtschaftslebens gewinnen zunehmend an Komplexität, was den Gesetzgeber - will er diese Bereiche regulieren - an seine Kapazitätsgrenzen bringt. Daher verwendet der Gesetzgeber im Bereich der Finanzaufsicht zunehmend Vorschriften, die keine inhaltlichen Vorgaben in Bezug auf das Risikomanagement enthalten, sondern prozedurale Anforderungen für eine institutsinterne Risikobewältigung normieren. So soll durch § 25c Abs. 4a KWG auf das kognitive Potential der Institute zugegriffen und dieses für aufsichtsrechtliche Zwecke nutzbar gemacht werden. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 54a KWG einen Verstoß gegen diese Risikomanagementvorgaben strafbewehrt. Der Beitrag befasst sich mit empirischen Befunden zur Finanzmarktregulierung im Bereich des Risikomanagements und der Verbindung zum Strafrecht.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"116006833","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2021-4-392
B. Werse, S. Steckhan
Auf Basis der Resultate eines deutsch-französischen Projektes zur Erforschung öffentlicher Sicherheit in urbanen Umfeldern, in denen Alkohol und andere Drogen konsumiert werden, präsentiert der Beitrag Handlungsempfehlungen für Strafverfolgung und Kriminalpolitik. Dabei wird für Ausgehviertel mit hohem Alkoholkonsum u. a. für eine bessere Koordination von Polizei und anderen Sicherheitskräften plädiert, während für Clubs mit hohem illegalen Drogenkonsum weniger Repression empfohlen wird. Letzteres gilt auch für ‚offene‘ Drogenszenen, in denen Ordnungskräfte den Betroffenen mit Respekt gegenübertreten sollten. Insgesamt werden Sicherheitsrisiken für Dritte im Zusammenhang mit Alkohol als weitaus gravierender eingeschätzt als solche im Kontext illegalen Drogenkonsums.
{"title":"Handlungsempfehlungen des Forschungsverbunds DRUSEC (Drugs and Urban Security) für Kriminalpolitik und Strafverfolgung für den Umgang mit Ausgehsettings und ‚offenen‘ Drogenszenen","authors":"B. Werse, S. Steckhan","doi":"10.5771/0934-9200-2021-4-392","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2021-4-392","url":null,"abstract":"Auf Basis der Resultate eines deutsch-französischen Projektes zur Erforschung öffentlicher Sicherheit in urbanen Umfeldern, in denen Alkohol und andere Drogen konsumiert werden, präsentiert der Beitrag Handlungsempfehlungen für Strafverfolgung und Kriminalpolitik. Dabei wird für Ausgehviertel mit hohem Alkoholkonsum u. a. für eine bessere Koordination von Polizei und anderen Sicherheitskräften plädiert, während für Clubs mit hohem illegalen Drogenkonsum weniger Repression empfohlen wird. Letzteres gilt auch für ‚offene‘ Drogenszenen, in denen Ordnungskräfte den Betroffenen mit Respekt gegenübertreten sollten. Insgesamt werden Sicherheitsrisiken für Dritte im Zusammenhang mit Alkohol als weitaus gravierender eingeschätzt als solche im Kontext illegalen Drogenkonsums.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"116483803","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}