Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2020-2-199
R. Haverkamp
Sicherheit ist in Politik, Medien und Wissenschaft allgegenwärtig und wird in jüngerer Zeit auch mit Zuwanderung in Verbindung gebracht. In der öffentlichen Meinung wird das jeweilige Ausmaß von Zuwanderung und Kriminalität nichtdeutscher Täter deutlich höher eingeschätzt, als dies tatsächlich der Fall ist. Demgegenüber werden Zugewanderte als Opfer von Kriminalität kaum wahrgenommen. Bevor die polizeilich registrierte Kriminalität und Viktimisierung von Zugewanderten behandelt wird, werden Entwicklungsverläufe der Zuwanderung ins Bundesgebiet und bezogen auf Asylantragstellende seit Beginn der 1990er Jahre skizziert. Nach Erörterung eines Bedarfs für eine zuwanderungsorientierte Kriminalprävention geht es abschließend um Sicherheitsbefindlichkeiten der deutschen Bevölkerung.
{"title":"Sicherheit im Wandel: Herausforderungen durch Zuwanderung","authors":"R. Haverkamp","doi":"10.5771/0934-9200-2020-2-199","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2020-2-199","url":null,"abstract":"Sicherheit ist in Politik, Medien und Wissenschaft allgegenwärtig und wird in jüngerer Zeit auch mit Zuwanderung in Verbindung gebracht. In der öffentlichen Meinung wird das jeweilige Ausmaß von Zuwanderung und Kriminalität nichtdeutscher Täter deutlich höher eingeschätzt, als dies tatsächlich der Fall ist. Demgegenüber werden Zugewanderte als Opfer von Kriminalität kaum wahrgenommen. Bevor die polizeilich registrierte Kriminalität und Viktimisierung von Zugewanderten behandelt wird, werden Entwicklungsverläufe der Zuwanderung ins Bundesgebiet und bezogen auf Asylantragstellende seit Beginn der 1990er Jahre skizziert. Nach Erörterung eines Bedarfs für eine zuwanderungsorientierte Kriminalprävention geht es abschließend um Sicherheitsbefindlichkeiten der deutschen Bevölkerung.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":"1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"115556741","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2022-1-42
Michael Huff
Viele Bereiche des Wirtschaftslebens gewinnen zunehmend an Komplexität, was den Gesetzgeber - will er diese Bereiche regulieren - an seine Kapazitätsgrenzen bringt. Daher verwendet der Gesetzgeber im Bereich der Finanzaufsicht zunehmend Vorschriften, die keine inhaltlichen Vorgaben in Bezug auf das Risikomanagement enthalten, sondern prozedurale Anforderungen für eine institutsinterne Risikobewältigung normieren. So soll durch § 25c Abs. 4a KWG auf das kognitive Potential der Institute zugegriffen und dieses für aufsichtsrechtliche Zwecke nutzbar gemacht werden. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 54a KWG einen Verstoß gegen diese Risikomanagementvorgaben strafbewehrt. Der Beitrag befasst sich mit empirischen Befunden zur Finanzmarktregulierung im Bereich des Risikomanagements und der Verbindung zum Strafrecht.
{"title":"Die Flankierung qualitativer Aufsicht durch Strafrecht am Beispiel von § 54a KWG","authors":"Michael Huff","doi":"10.5771/0934-9200-2022-1-42","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2022-1-42","url":null,"abstract":"Viele Bereiche des Wirtschaftslebens gewinnen zunehmend an Komplexität, was den Gesetzgeber - will er diese Bereiche regulieren - an seine Kapazitätsgrenzen bringt. Daher verwendet der Gesetzgeber im Bereich der Finanzaufsicht zunehmend Vorschriften, die keine inhaltlichen Vorgaben in Bezug auf das Risikomanagement enthalten, sondern prozedurale Anforderungen für eine institutsinterne Risikobewältigung normieren. So soll durch § 25c Abs. 4a KWG auf das kognitive Potential der Institute zugegriffen und dieses für aufsichtsrechtliche Zwecke nutzbar gemacht werden. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 54a KWG einen Verstoß gegen diese Risikomanagementvorgaben strafbewehrt. Der Beitrag befasst sich mit empirischen Befunden zur Finanzmarktregulierung im Bereich des Risikomanagements und der Verbindung zum Strafrecht.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":"36 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"116006833","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2023-1-29
Oliver Harry Gerson
Über die dogmatische und verfassungsrechtliche Bewertung des § 362 Nr. 5 StPO ist ein heftiger und zum Teil unübersichtlicher Streit entbrannt, der bislang keine Aussicht auf Befriedung hat. Inzwischen sind die Obergerichte und das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befasst. Der Beitrag zeigt auf, dass sich einige der ausgetauschten Argumentationslinien nicht dogmatisch, sondern lediglich weltanschaulich duellieren. Mithilfe des Weberschen Postulats der Werturteilsfreiheit kann seziert werden, an welcher Stelle sich hierbei Wissenschaft und „Wollenschaft“ scheiden.
{"title":"„Man höre auch die andere Seite!“ – oder lieber doch nicht? Die Wiederaufnahme zuungunsten nach § 362 Nr. 5 StPO aus diskursiver Sicht","authors":"Oliver Harry Gerson","doi":"10.5771/0934-9200-2023-1-29","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2023-1-29","url":null,"abstract":"Über die dogmatische und verfassungsrechtliche Bewertung des § 362 Nr. 5 StPO ist ein heftiger und zum Teil unübersichtlicher Streit entbrannt, der bislang keine Aussicht auf Befriedung hat. Inzwischen sind die Obergerichte und das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befasst. Der Beitrag zeigt auf, dass sich einige der ausgetauschten Argumentationslinien nicht dogmatisch, sondern lediglich weltanschaulich duellieren. Mithilfe des Weberschen Postulats der Werturteilsfreiheit kann seziert werden, an welcher Stelle sich hierbei Wissenschaft und „Wollenschaft“ scheiden.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":"35 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"122394945","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2019-2-185
W. Fuchs
Der Beitrag stellt einige sozialwissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema Migration und Kriminalität in Österreich vor. Obwohl die Rate der angezeigten Kriminalität in Österreich rückläufig ist, sind die absoluten Zahlen und Anteile fremder Tatverdächtiger, Verurteilter und Gefangener in der jüngsten Vergangenheit angestiegen. Menschen nicht-österreichischer Nationalität sind in den amtlichen Kriminalstatistiken überrepräsentiert. Wenn man jedoch mobile, nicht im Inland wohnhafte Gruppen aus der Anzeigenstatistik herausrechnet, reduziert sich die erhöhte „Ausländerkriminalität“. Stellt man dann noch die unterschiedliche soziodemographische Zusammensetzung der Teilpopulationen (Anteile junger Männer, Teilhabechancen durch Bildung und Arbeit) in Rechnung, so lässt sich die vermeintlich stärkere strafrechtliche Auffälligkeit von Personen ohne inländischen Pass zur Gänze auf gesellschaftliche Faktoren zurückführen. Der politisch-mediale Diskurs um Kriminalität und Migration ist in Österreich indessen teilweise durch „moralische Panik“ gekennzeichnet.
{"title":"Migration und Kriminalität in Österreich","authors":"W. Fuchs","doi":"10.5771/0934-9200-2019-2-185","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2019-2-185","url":null,"abstract":"Der Beitrag stellt einige sozialwissenschaftliche Erkenntnisse zum Thema Migration und Kriminalität in Österreich vor. Obwohl die Rate der angezeigten Kriminalität in Österreich rückläufig ist, sind die absoluten Zahlen und Anteile fremder Tatverdächtiger, Verurteilter und Gefangener in der jüngsten Vergangenheit angestiegen. Menschen nicht-österreichischer Nationalität sind in den amtlichen Kriminalstatistiken überrepräsentiert. Wenn man jedoch mobile, nicht im Inland wohnhafte Gruppen aus der Anzeigenstatistik herausrechnet, reduziert sich die erhöhte „Ausländerkriminalität“. Stellt man dann noch die unterschiedliche soziodemographische Zusammensetzung der Teilpopulationen (Anteile junger Männer, Teilhabechancen durch Bildung und Arbeit) in Rechnung, so lässt sich die vermeintlich stärkere strafrechtliche Auffälligkeit von Personen ohne inländischen Pass zur Gänze auf gesellschaftliche Faktoren zurückführen. Der politisch-mediale Diskurs um Kriminalität und Migration ist in Österreich indessen teilweise durch „moralische Panik“ gekennzeichnet.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":"15 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"122393096","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2021-4-392
B. Werse, S. Steckhan
Auf Basis der Resultate eines deutsch-französischen Projektes zur Erforschung öffentlicher Sicherheit in urbanen Umfeldern, in denen Alkohol und andere Drogen konsumiert werden, präsentiert der Beitrag Handlungsempfehlungen für Strafverfolgung und Kriminalpolitik. Dabei wird für Ausgehviertel mit hohem Alkoholkonsum u. a. für eine bessere Koordination von Polizei und anderen Sicherheitskräften plädiert, während für Clubs mit hohem illegalen Drogenkonsum weniger Repression empfohlen wird. Letzteres gilt auch für ‚offene‘ Drogenszenen, in denen Ordnungskräfte den Betroffenen mit Respekt gegenübertreten sollten. Insgesamt werden Sicherheitsrisiken für Dritte im Zusammenhang mit Alkohol als weitaus gravierender eingeschätzt als solche im Kontext illegalen Drogenkonsums.
{"title":"Handlungsempfehlungen des Forschungsverbunds DRUSEC (Drugs and Urban Security) für Kriminalpolitik und Strafverfolgung für den Umgang mit Ausgehsettings und ‚offenen‘ Drogenszenen","authors":"B. Werse, S. Steckhan","doi":"10.5771/0934-9200-2021-4-392","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2021-4-392","url":null,"abstract":"Auf Basis der Resultate eines deutsch-französischen Projektes zur Erforschung öffentlicher Sicherheit in urbanen Umfeldern, in denen Alkohol und andere Drogen konsumiert werden, präsentiert der Beitrag Handlungsempfehlungen für Strafverfolgung und Kriminalpolitik. Dabei wird für Ausgehviertel mit hohem Alkoholkonsum u. a. für eine bessere Koordination von Polizei und anderen Sicherheitskräften plädiert, während für Clubs mit hohem illegalen Drogenkonsum weniger Repression empfohlen wird. Letzteres gilt auch für ‚offene‘ Drogenszenen, in denen Ordnungskräfte den Betroffenen mit Respekt gegenübertreten sollten. Insgesamt werden Sicherheitsrisiken für Dritte im Zusammenhang mit Alkohol als weitaus gravierender eingeschätzt als solche im Kontext illegalen Drogenkonsums.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":"8 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"116483803","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2019-1-30
L. Bode
{"title":"Der Einsatz internetbasierter Medien im Strafvollzug","authors":"L. Bode","doi":"10.5771/0934-9200-2019-1-30","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2019-1-30","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":"14 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"127436325","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2023-3-307
O. Magata
Die rasante Weiterentwicklung von Technologien der sog. „Künstlichen Intelligenz“ (KI) stellt eine potenzielle Gefahr für die autonome Existenz der Menschheit dar, sofern selbstlernende KI-Systeme (KAI) den menschlichen Fähigkeiten in naher Zukunft weit überlegen sind und eine destruktive Einstellung gegenüber der Menschheit entwickeln. Fraglich ist, wie das Strafrecht auf diese mögliche Gefahr bereits zum jetzigen Zeitpunkt präventiv reagieren kann und soll. Hier stellen sich insbesondere zwei Probleme. Einmal müsste eine Beschränkung die Interessen der laufenden KI-Forschung und -Entwicklung berücksichtigen, damit diese nicht durch einen zu scharfen Straftatbestand zum Erliegen gebracht wird. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, wie ein solcher Straftatbestand (ggf. als abstraktes Gefährdungsdelikt bzw. Unterlassungsdelikt) sowohl hinsichtlich des Tatbestands als auch der Strafandrohung ausgestaltet sein sollte, um einen möglichst effektiven, zugleich aber verfassungskonformen Schutz vor der oben beschriebenen Gefahr zu bewirken.
{"title":"Die Entwicklung der künstlichen Intelligenz und der Schutz der menschlichen Gesellschaft Zur Frage der strafrechtlichen Reaktion auf künftige Bedrohungen","authors":"O. Magata","doi":"10.5771/0934-9200-2023-3-307","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2023-3-307","url":null,"abstract":"Die rasante Weiterentwicklung von Technologien der sog. „Künstlichen Intelligenz“ (KI) stellt eine potenzielle Gefahr für die autonome Existenz der Menschheit dar, sofern selbstlernende KI-Systeme (KAI) den menschlichen Fähigkeiten in naher Zukunft weit überlegen sind und eine destruktive Einstellung gegenüber der Menschheit entwickeln. Fraglich ist, wie das Strafrecht auf diese mögliche Gefahr bereits zum jetzigen Zeitpunkt präventiv reagieren kann und soll. Hier stellen sich insbesondere zwei Probleme. Einmal müsste eine Beschränkung die Interessen der laufenden KI-Forschung und -Entwicklung berücksichtigen, damit diese nicht durch einen zu scharfen Straftatbestand zum Erliegen gebracht wird. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, wie ein solcher Straftatbestand (ggf. als abstraktes Gefährdungsdelikt bzw. Unterlassungsdelikt) sowohl hinsichtlich des Tatbestands als auch der Strafandrohung ausgestaltet sein sollte, um einen möglichst effektiven, zugleich aber verfassungskonformen Schutz vor der oben beschriebenen Gefahr zu bewirken.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":"31 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"117035842","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2021-4-437
Roger von Laufenberg, A. Adensamer, P. Herbinger
Das rasche Auftreten der COVID-19-Pandemie und die daraufhin ergriffenen Maßnahmen waren ein immenser Einschnitt für die Routinen und Arbeitsweisen ganzer Gesellschaften. Trotz grundlegender Unterschiede im Verlauf der Pandemie in verschiedenen Ländern war eine nahezu universelle Reaktion hierbei der Einsatz der Polizei als zentraler Akteur in der Pandemiebekämpfung. In vielerlei Hinsicht lässt sich im Kontext der COVID-19-Pandemie von dem ersten globalen Polizeiereignis sprechen. Die Notwendigkeit des sofortigen Handelns einer komplexen Gruppe von Akteur:innen - vor allem von Regierung, Ministerien und Polizei - hat die Grenzen der Handhabung der Pandemie gezeigt. Diese Grenzen zeigten sich hauptsächlich in einer Störung des klassischen demokratischen Handlungsrepertoires, wie z. B. Befehlsketten und bestehende Kontrollsysteme, oder auch Gesetzgebungsprozesse und deren praktische Umsetzung. Die schnelle Mobilisierung der Polizei war somit auch mit einer Reihe von erheblichen Herausforderungen verbunden. Die übereilte Umsetzung von Gegenmaßnahmen führte zeitweise zur Verletzung von Grundrechten der Bürger:innen. Die mangelnde Präzision von Gesetzen und Rechtsverordnungen hat der Polizei einen ungewöhnlich großen Ermessensspielraum eingeräumt, individuelle Polizist:innen konnten freier entscheiden, welche COVID-19 Maßnahmen, wie umzusetzen und zu sanktionieren sind. Dies führte zu Unsicherheit und Verwirrung der betroffenen Bürger:innen, aber auch innerhalb der Polizei als Organisation. Die zugewiesene Rolle der Polizei und die dadurch auftretenden Probleme, wie etwa Polizeiwillkür, werfen daher die Frage auf, ob die Polizei überhaupt Gesundheitskrisen wirksam bewältigen kann. Letztlich zeigt der Einsatz der Polizei bei der Bewältigung der aktuellen Pandemie möglicherweise Grenzen der demokratischen Handlungsrepertoires selbst auf. Allerdings zeigen sich im polizeilichen Ermessenspielraum möglicherweise auch strukturelle Funktionen der Beziehung zwischen dem Staat und der Polizei, die zentral für die Bearbeitung und Beruhigung der Grenzen des demokratischen Handlungsrepertoires sind. In diesem Beitrag wird daher diese Doppelrolle der Polizei und deren Ermessensspielraum untersucht. Anhand von explorativen Interviews mit Polizeibeamt:innen, einer vorläufigen Sichtung von Medienberichten und Verordnungen, sowie Elementen einer Alltagsempirie, wird versucht, die Umrisse der durch die Pandemiebewältigung enthüllten Grenzen des demokratischen Handlungsrepertoires nachzuzeichnen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der strukturellen Rolle, welche der Polizei in diesen Bewältigungsversuchen zukommt.
{"title":"Polizieren der Pandemie als Mehrebenen-Problem","authors":"Roger von Laufenberg, A. Adensamer, P. Herbinger","doi":"10.5771/0934-9200-2021-4-437","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2021-4-437","url":null,"abstract":"Das rasche Auftreten der COVID-19-Pandemie und die daraufhin ergriffenen Maßnahmen waren ein immenser Einschnitt für die Routinen und Arbeitsweisen ganzer Gesellschaften. Trotz grundlegender Unterschiede im Verlauf der Pandemie in verschiedenen Ländern war eine nahezu universelle Reaktion hierbei der Einsatz der Polizei als zentraler Akteur in der Pandemiebekämpfung. In vielerlei Hinsicht lässt sich im Kontext der COVID-19-Pandemie von dem ersten globalen Polizeiereignis sprechen. Die Notwendigkeit des sofortigen Handelns einer komplexen Gruppe von Akteur:innen - vor allem von Regierung, Ministerien und Polizei - hat die Grenzen der Handhabung der Pandemie gezeigt. Diese Grenzen zeigten sich hauptsächlich in einer Störung des klassischen demokratischen Handlungsrepertoires, wie z. B. Befehlsketten und bestehende Kontrollsysteme, oder auch Gesetzgebungsprozesse und deren praktische Umsetzung. Die schnelle Mobilisierung der Polizei war somit auch mit einer Reihe von erheblichen Herausforderungen verbunden. Die übereilte Umsetzung von Gegenmaßnahmen führte zeitweise zur Verletzung von Grundrechten der Bürger:innen. Die mangelnde Präzision von Gesetzen und Rechtsverordnungen hat der Polizei einen ungewöhnlich großen Ermessensspielraum eingeräumt, individuelle Polizist:innen konnten freier entscheiden, welche COVID-19 Maßnahmen, wie umzusetzen und zu sanktionieren sind. Dies führte zu Unsicherheit und Verwirrung der betroffenen Bürger:innen, aber auch innerhalb der Polizei als Organisation. Die zugewiesene Rolle der Polizei und die dadurch auftretenden Probleme, wie etwa Polizeiwillkür, werfen daher die Frage auf, ob die Polizei überhaupt Gesundheitskrisen wirksam bewältigen kann. Letztlich zeigt der Einsatz der Polizei bei der Bewältigung der aktuellen Pandemie möglicherweise Grenzen der demokratischen Handlungsrepertoires selbst auf. Allerdings zeigen sich im polizeilichen Ermessenspielraum möglicherweise auch strukturelle Funktionen der Beziehung zwischen dem Staat und der Polizei, die zentral für die Bearbeitung und Beruhigung der Grenzen des demokratischen Handlungsrepertoires sind. In diesem Beitrag wird daher diese Doppelrolle der Polizei und deren Ermessensspielraum untersucht. Anhand von explorativen Interviews mit Polizeibeamt:innen, einer vorläufigen Sichtung von Medienberichten und Verordnungen, sowie Elementen einer Alltagsempirie, wird versucht, die Umrisse der durch die Pandemiebewältigung enthüllten Grenzen des demokratischen Handlungsrepertoires nachzuzeichnen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der strukturellen Rolle, welche der Polizei in diesen Bewältigungsversuchen zukommt.","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":"29 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"126800351","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1900-01-01DOI: 10.5771/0934-9200-2020-3-341
G. Duttge
Der moderne Gesetzgeber gibt eine zukunftsgerichtete Reform des Strafverfahrens vor, die er aber in Wahrheit verweigert. Anstelle dessen wärmt er alte Vorschläge auf, denen eines gemein ist: der Abbau von Verfahrensrechten und schützenden Formen. In einer komplexer gewordenen Welt bedarf es jedoch keines „vereinfachten“, sondern eines intelligenten, differenzierenden Rechts; die vielbeschworene „Praxisgerechtigkeit“ steht daher unter dem Vorbehalt der Sachgerechtigkeit. Denn eine Praxis ohne Bezugnahme auf den Sinn des Ganzen ist - in den Worten des großen Königsbergers - „bloßes Herumtappen in Versuchen und Erfahrungen“, und derjenige, der auf eine übergreifende Leitidee („Theorie“) verzichten zu können glaubt? - ein „Ignorant“ (Kant, Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis, 1793).
{"title":"Das neue „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens“ vom 10.12.2019: Steter Tropfen höhlt den Stein der Rechtsstaatlichkeit?","authors":"G. Duttge","doi":"10.5771/0934-9200-2020-3-341","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/0934-9200-2020-3-341","url":null,"abstract":"Der moderne Gesetzgeber gibt eine zukunftsgerichtete Reform des Strafverfahrens vor, die er aber in Wahrheit verweigert. Anstelle dessen wärmt er alte Vorschläge auf, denen eines gemein ist: der Abbau von Verfahrensrechten und schützenden Formen. In einer komplexer gewordenen Welt bedarf es jedoch keines „vereinfachten“, sondern eines intelligenten, differenzierenden Rechts; die vielbeschworene „Praxisgerechtigkeit“ steht daher unter dem Vorbehalt der Sachgerechtigkeit. Denn eine Praxis ohne Bezugnahme auf den Sinn des Ganzen ist - in den Worten des großen Königsbergers - „bloßes Herumtappen in Versuchen und Erfahrungen“, und derjenige, der auf eine übergreifende Leitidee („Theorie“) verzichten zu können glaubt? - ein „Ignorant“ (Kant, Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis, 1793).","PeriodicalId":198233,"journal":{"name":"Neue Kriminalpolitik","volume":"50 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"124858228","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}