{"title":"Rechtsschutz gegen fehlerhafte Europäische Vollstreckungstitel","authors":"M. Stürner","doi":"10.1515/gpr.2010.7.1.43","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/gpr.2010.7.1.43","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":273842,"journal":{"name":"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht","volume":"73 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2010-02-24","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"115736293","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
gang zur wirksamen mitgliedstaatlichen Regulierung ermöglichen sollte. Es ging nicht darum, die Beseitigung der besorgten Defizite einer nationalen Regulierung innerhalb der ursprünglich drei Jahre zu beseitigen, sondern ausweislich Art. 11 und BE 38 f. RoamingVO darum, durch die Gemeinschaftsregelung niedrigere Roaming-Entgelte für die Verbraucher zu erreichen. Zudem hätte man auch ein Informationsmodell in Betracht ziehen und die Informationspflichten des Art. 7 RoamingVO verschärfen können. Würde der Roaming-Nutzer zu Beginn eines jeden einoder abgehenden Anrufs automatisch und kostenlos Informationen über das für diesen Anruf konkret anfallende Roamingentgelt erhalten, obläge ihm die Entscheidung, ob er diesen Preis zu zahlen bereit ist. Womöglich würden die Endbenutzer dann sogar spezielle Auslandsroamingtarife nachfragen und die Netzbetreiber diese entwickeln. Eine solche Lösung würde wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen eher entsprechen und wäre einer Preisobergrenze vorzuziehen.
{"title":"Schadensersatzansprüche des Sicherungsgebers wegen nicht erfolgter Aufklärung der Behörde über die Gefahr der Beihilferückforderung. Zugleich Anmerkung zu BGH, Urteil vom 6.11.2008 – III ZR 279/07","authors":"Piotr Tereszkiewicz","doi":"10.1515/gpr.2010.7.1.11","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/gpr.2010.7.1.11","url":null,"abstract":"gang zur wirksamen mitgliedstaatlichen Regulierung ermöglichen sollte. Es ging nicht darum, die Beseitigung der besorgten Defizite einer nationalen Regulierung innerhalb der ursprünglich drei Jahre zu beseitigen, sondern ausweislich Art. 11 und BE 38 f. RoamingVO darum, durch die Gemeinschaftsregelung niedrigere Roaming-Entgelte für die Verbraucher zu erreichen. Zudem hätte man auch ein Informationsmodell in Betracht ziehen und die Informationspflichten des Art. 7 RoamingVO verschärfen können. Würde der Roaming-Nutzer zu Beginn eines jeden einoder abgehenden Anrufs automatisch und kostenlos Informationen über das für diesen Anruf konkret anfallende Roamingentgelt erhalten, obläge ihm die Entscheidung, ob er diesen Preis zu zahlen bereit ist. Womöglich würden die Endbenutzer dann sogar spezielle Auslandsroamingtarife nachfragen und die Netzbetreiber diese entwickeln. Eine solche Lösung würde wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen eher entsprechen und wäre einer Preisobergrenze vorzuziehen.","PeriodicalId":273842,"journal":{"name":"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht","volume":"60 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2010-02-24","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"123823293","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 2010-01-24DOI: 10.1515/gpr.2010.7.5.227
Matthias Weller
Kein Geringerer als Mario Monti stellt in seinem jüngst vorgelegten Bericht „A New Strategy for the Single Market“ fest, dass der Dienstleistungssektor mit einem Anteil von 70 % des unionalen Bruttoinlandsprodukts von zentraler Bedeutung für die europäische Wirtschaft ist. Ausländische Direktinvestitionen fließen nach diesem Bericht in erster Linie in den Dienstleistungssektor, der im Übrigen als einziges Marktsegment „Netto“-Arbeitsplätze generiert. Insbesondere in produktionsbegleitenden Serviceleistungen wie der Wartung und sonstigen technischen Unterstützungsleistungen, der Schulung und in Finanzierungsleistungen sieht Monti künftig die deutlich größeren Wachstumspotentiale für Europa im globalen Wettbewerb als in der Produktion selbst. Deswegen gilt Monti der Binnenmarkt für Dienstleistungen als das „powerhouse“ der Europäischen Wirtschaft. Zugleich verharrt der innereuropäische Dienstleistungsmarkt aber stark fragmentiert. Nur 20 % der Dienstleistungen im Binnenmarkt erfolgen grenzüberschreitend. Den hieraus erwachsenden Produktivitätsverlust schätzt Monti auf 30 % im Vergleich zu den USA. Hier soll nun vor allem die Dienstleistungsrichtlinie helfen. Sie erfasst in ihrem sachlichen Anwendungsbereich Dienstleistungen, die in der Summe rund 40 % des Bruttoinlandsprodukts der EU ausmachen. Der von der Richtlinie erhoffte Wachstumsschub wird auf J 60-140 Milliarden beziffert. Dies entspricht prozentual 0,6 bis 1.5% des Bruttoinlandsprodukts. Monti fordert deswegen vor allem, dass die Mitgliedstaaten die Umsetzung der Richtlinie vorantreiben. Dies verlangt den Mitgliedstaaten allerdings, wie die Kommission und auch Monti zu Recht konzedieren, eine große, wenn nicht beispiellose Anstrengung ab. Denn sie müssen nicht nur tiefgreifende Veränderungen im nationalen Verwaltungsrecht vollziehen. Die Mitgliedstaaten sind auch verpflichtet, das gesamte einschlägige nationale Regelwerk einem „Normenscreening“ nach den spezifischen Maßgaben der Richtlinie zur Ausgestaltung der Niederlassungsund Dienstleistungsfreiheit 11 zu unterziehen. Hierbei müssen die Mitgliedstaaten negative wie positive Ergebnisse einschließlich Begründung zur Rechtfertigung aufrecht erhaltener nationaler Anforderungen an Dienstleistungen in einem Bericht an die Kommission niederlegen. Die mitgliedstaatlichen Berichte bilden die Grundlage für die in Art. 39 f. der Richtlinie vorgesehene gegenseitige Evaluierung der Mitgliedstaaten unter der Verfahrensleitung der Kommission. Die Frist hierzu wie auch zur Umsetzung als solcher ist am 29.12.2009 abgelaufen. Monti rät der Kommission zur strikten und schnellen Durchsetzung der Umsetzungspflichten. In der Tat hat die Europäische Kommission bereits erste Schritte im Vertragsverletzungsverfahren unternommen. Die Mitgliedstaaten könnten also hilfreiche Literatur zur Umsetzung gut gebrauchen. Gleiches gilt für die von der Richtlinie angesprochenen Nutznießer, insbesondere kleine Service – Allgemeines Gemeinschaftsund Gemeinschaftsprivatrecht G
{"title":"Der Binnenmarkt für Dienstleistungen – das „powerhouse“ der Europäischen Wirtschaft: Eine Literaturübersicht","authors":"Matthias Weller","doi":"10.1515/gpr.2010.7.5.227","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/gpr.2010.7.5.227","url":null,"abstract":"Kein Geringerer als Mario Monti stellt in seinem jüngst vorgelegten Bericht „A New Strategy for the Single Market“ fest, dass der Dienstleistungssektor mit einem Anteil von 70 % des unionalen Bruttoinlandsprodukts von zentraler Bedeutung für die europäische Wirtschaft ist. Ausländische Direktinvestitionen fließen nach diesem Bericht in erster Linie in den Dienstleistungssektor, der im Übrigen als einziges Marktsegment „Netto“-Arbeitsplätze generiert. Insbesondere in produktionsbegleitenden Serviceleistungen wie der Wartung und sonstigen technischen Unterstützungsleistungen, der Schulung und in Finanzierungsleistungen sieht Monti künftig die deutlich größeren Wachstumspotentiale für Europa im globalen Wettbewerb als in der Produktion selbst. Deswegen gilt Monti der Binnenmarkt für Dienstleistungen als das „powerhouse“ der Europäischen Wirtschaft. Zugleich verharrt der innereuropäische Dienstleistungsmarkt aber stark fragmentiert. Nur 20 % der Dienstleistungen im Binnenmarkt erfolgen grenzüberschreitend. Den hieraus erwachsenden Produktivitätsverlust schätzt Monti auf 30 % im Vergleich zu den USA. Hier soll nun vor allem die Dienstleistungsrichtlinie helfen. Sie erfasst in ihrem sachlichen Anwendungsbereich Dienstleistungen, die in der Summe rund 40 % des Bruttoinlandsprodukts der EU ausmachen. Der von der Richtlinie erhoffte Wachstumsschub wird auf J 60-140 Milliarden beziffert. Dies entspricht prozentual 0,6 bis 1.5% des Bruttoinlandsprodukts. Monti fordert deswegen vor allem, dass die Mitgliedstaaten die Umsetzung der Richtlinie vorantreiben. Dies verlangt den Mitgliedstaaten allerdings, wie die Kommission und auch Monti zu Recht konzedieren, eine große, wenn nicht beispiellose Anstrengung ab. Denn sie müssen nicht nur tiefgreifende Veränderungen im nationalen Verwaltungsrecht vollziehen. Die Mitgliedstaaten sind auch verpflichtet, das gesamte einschlägige nationale Regelwerk einem „Normenscreening“ nach den spezifischen Maßgaben der Richtlinie zur Ausgestaltung der Niederlassungsund Dienstleistungsfreiheit 11 zu unterziehen. Hierbei müssen die Mitgliedstaaten negative wie positive Ergebnisse einschließlich Begründung zur Rechtfertigung aufrecht erhaltener nationaler Anforderungen an Dienstleistungen in einem Bericht an die Kommission niederlegen. Die mitgliedstaatlichen Berichte bilden die Grundlage für die in Art. 39 f. der Richtlinie vorgesehene gegenseitige Evaluierung der Mitgliedstaaten unter der Verfahrensleitung der Kommission. Die Frist hierzu wie auch zur Umsetzung als solcher ist am 29.12.2009 abgelaufen. Monti rät der Kommission zur strikten und schnellen Durchsetzung der Umsetzungspflichten. In der Tat hat die Europäische Kommission bereits erste Schritte im Vertragsverletzungsverfahren unternommen. Die Mitgliedstaaten könnten also hilfreiche Literatur zur Umsetzung gut gebrauchen. Gleiches gilt für die von der Richtlinie angesprochenen Nutznießer, insbesondere kleine Service – Allgemeines Gemeinschaftsund Gemeinschaftsprivatrecht G","PeriodicalId":273842,"journal":{"name":"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht","volume":"7 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2010-01-24","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"114650874","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 2010-01-24DOI: 10.1515/GPR.2010.7.4.170
Viktória Harsági
{"title":"Ungarische Rechtsprechung zum Gemeinschaftsprivatrecht","authors":"Viktória Harsági","doi":"10.1515/GPR.2010.7.4.170","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/GPR.2010.7.4.170","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":273842,"journal":{"name":"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht","volume":"9 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2010-01-24","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"117343856","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 2010-01-24DOI: 10.1515/gpr.2010.7.3.142
D. Metcalfe
{"title":"Case Note: The Office of Fair Trading v Abbey National and Others","authors":"D. Metcalfe","doi":"10.1515/gpr.2010.7.3.142","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/gpr.2010.7.3.142","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":273842,"journal":{"name":"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht","volume":"34 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2010-01-24","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"124858001","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Am 8. Oktober 2009 feierte die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ihr fünfjähriges Jubiläum. Ob Wissenschaft oder Praxis das umfangreichere Geburtstagsgeschenk vorzuweisen haben, ist klar entschieden: Die Zahl der einschlägigen Aufsätze, Monographien und Kommentare übersteigt bei weitem die Anzahl der aktiv tätigen SEs. Und während die Empirie recht genau Auskunft darüber geben kann, wie viele SE es gibt, wo sie ihren Sitz haben und ob sie überhaupt einer Tätigkeit nachgehen, wird kaum jemand für sich beanspruchen können, das SE-Schrifttum vollständig zu überblicken. Bescheidenheit ist daher auch für die nachfolgende Rezensionsübersicht eine Zier. Nicht jedes Werk, das in den letzten Jahren erschienen ist, konnte berücksichtigt, nicht jeder Gedanke gewürdigt werden. Die Auswahl ist naturgemäß subjektiv und soll das Interesse auf die weiterhin offenen Streitfragen sowie auf diejenigen Erkenntnisse lenken, die über den Tag hinausweisen – etwa auf die aktuell diskutierte Reform der deutschen Mitbestimmung oder die Einführung der SPE als „kleine Schwester“ der SE. Nach einer kurzen Vorstellung einiger Gesamtdarstellungen (I.) orientiert sich der weitere Gang an den Kristallisationspunkten der SE-spezifischen Diskussion: Anwendbares Recht (II.), Gründung (III.), Unternehmensverfassung (IV.) und Arbeitnehmerbeteiligung (V.). Verbleibende Einzelfragen, wie etwa das Konzernrecht der SE, die Sitzverlegung und das Steuerrecht werden im letzten Abschnitt (VI.) zusammengefasst.
{"title":"Zum Geburtstag viel Buch: Eine Literaturauslese zum fünften Jahrestag der Societas Europaea (SE)","authors":"Ch. Teichmann","doi":"10.1515/gpr.2010.7.2.85","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/gpr.2010.7.2.85","url":null,"abstract":"Am 8. Oktober 2009 feierte die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) ihr fünfjähriges Jubiläum. Ob Wissenschaft oder Praxis das umfangreichere Geburtstagsgeschenk vorzuweisen haben, ist klar entschieden: Die Zahl der einschlägigen Aufsätze, Monographien und Kommentare übersteigt bei weitem die Anzahl der aktiv tätigen SEs. Und während die Empirie recht genau Auskunft darüber geben kann, wie viele SE es gibt, wo sie ihren Sitz haben und ob sie überhaupt einer Tätigkeit nachgehen, wird kaum jemand für sich beanspruchen können, das SE-Schrifttum vollständig zu überblicken. Bescheidenheit ist daher auch für die nachfolgende Rezensionsübersicht eine Zier. Nicht jedes Werk, das in den letzten Jahren erschienen ist, konnte berücksichtigt, nicht jeder Gedanke gewürdigt werden. Die Auswahl ist naturgemäß subjektiv und soll das Interesse auf die weiterhin offenen Streitfragen sowie auf diejenigen Erkenntnisse lenken, die über den Tag hinausweisen – etwa auf die aktuell diskutierte Reform der deutschen Mitbestimmung oder die Einführung der SPE als „kleine Schwester“ der SE. Nach einer kurzen Vorstellung einiger Gesamtdarstellungen (I.) orientiert sich der weitere Gang an den Kristallisationspunkten der SE-spezifischen Diskussion: Anwendbares Recht (II.), Gründung (III.), Unternehmensverfassung (IV.) und Arbeitnehmerbeteiligung (V.). Verbleibende Einzelfragen, wie etwa das Konzernrecht der SE, die Sitzverlegung und das Steuerrecht werden im letzten Abschnitt (VI.) zusammengefasst.","PeriodicalId":273842,"journal":{"name":"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht","volume":"2 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2010-01-24","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"130895976","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 2010-01-24DOI: 10.1515/gpr.2010.7.3.105
É. Pataut
{"title":"Commission Barroso II: une bonne nouvelle pour le droit privé?","authors":"É. Pataut","doi":"10.1515/gpr.2010.7.3.105","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/gpr.2010.7.3.105","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":273842,"journal":{"name":"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht","volume":"60 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2010-01-24","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"133314307","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 2010-01-24DOI: 10.1515/GPR.2010.7.6.280B
M. Loos
{"title":"Review of Jürgen Basedow, Klaus J. Hopt, Reinhard Zimmermann (Hrsg.): Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts, Band I (Abschlussprüfer-Kartellverfahrensrecht) and Band II (Kaufrecht-Zwingendes Recht)","authors":"M. Loos","doi":"10.1515/GPR.2010.7.6.280B","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/GPR.2010.7.6.280B","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":273842,"journal":{"name":"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht","volume":"46 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2010-01-24","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"128395201","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 2010-01-24DOI: 10.1515/GPR.2010.7.6.274
D. Heinemann
{"title":"Europafreundlicher Beschluss aus Karlsruhe – Anmerkung zum Mangold-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6.7.2010, 2 BvR 2661/06","authors":"D. Heinemann","doi":"10.1515/GPR.2010.7.6.274","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/GPR.2010.7.6.274","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":273842,"journal":{"name":"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht","volume":"8 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2010-01-24","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"122557506","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}