Pub Date : 1983-12-01DOI: 10.7788/jbkgv.1983.54.1.237
Helmut Fußbroich
Durch den Regensburger Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 wurde die um 1003 vom Kölner Erzbischof Heribert (999—1021)') in Köln-Deutz gegründete Benediktinerabtei St. Marien — später St. Heribert — säkularisiert). Am 10. Januar 1804 überließ der neue Besitzer der Abteikirche diese der Deutzer katholischen Pfarrgemeinde, damit sie in ihr ihren Gottesdienst feiern konnte. Nach der Wiederherstellung des Kölner Erzbistums am 16. Juli 1821 erhob Erzbischof Ferdinand August Graf von Spiegel zum Desenberg und Canstein (1825—1835) die ehemalige Klosterkirche zur Pfarrkirche des Deutzer Kirchspiels). Zugleich bestellte er am 19. September 1828 den nur im Kölner Erzbistum als heilig verehrten Klostergründer Heri-
{"title":"Zur Pfarrkirche St. Heribert in Köln-Deutz. Baugeschichte, ehemalige Ausstattung und Wiederaufbau – ein Nachruf","authors":"Helmut Fußbroich","doi":"10.7788/jbkgv.1983.54.1.237","DOIUrl":"https://doi.org/10.7788/jbkgv.1983.54.1.237","url":null,"abstract":"Durch den Regensburger Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 wurde die um 1003 vom Kölner Erzbischof Heribert (999—1021)') in Köln-Deutz gegründete Benediktinerabtei St. Marien — später St. Heribert — säkularisiert). Am 10. Januar 1804 überließ der neue Besitzer der Abteikirche diese der Deutzer katholischen Pfarrgemeinde, damit sie in ihr ihren Gottesdienst feiern konnte. Nach der Wiederherstellung des Kölner Erzbistums am 16. Juli 1821 erhob Erzbischof Ferdinand August Graf von Spiegel zum Desenberg und Canstein (1825—1835) die ehemalige Klosterkirche zur Pfarrkirche des Deutzer Kirchspiels). Zugleich bestellte er am 19. September 1828 den nur im Kölner Erzbistum als heilig verehrten Klostergründer Heri-","PeriodicalId":302823,"journal":{"name":"Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins","volume":"8 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1983-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"131713291","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1983-12-01DOI: 10.7788/jbkgv.1983.54.1.167
H. Waider
{"title":"Spees Auseinandersetzung mit der Tortur in der „Cautio criminalis” (1631/32)","authors":"H. Waider","doi":"10.7788/jbkgv.1983.54.1.167","DOIUrl":"https://doi.org/10.7788/jbkgv.1983.54.1.167","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":302823,"journal":{"name":"Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins","volume":"4 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1983-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"132367408","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1982-12-01DOI: 10.7788/jbkgv.1982.53.1.21
F. Erkens
Wer war der „F. dux Lotheringie" der Urkunde König Rudolfs von Habsburg vom 26. Juli 1282 (BR 1686)? Die ausgreifende Territorialpolitik des Kölner Erzbischofs Siegfried von Westerburg (1274—1297) >) hatte diesen nicht nur mit einer großen Zahl rheinischer und westfälischer Herren, die sich von seinen Aktivitäten bedroht sahen, sondern auch mit König Rudolf von Habsburg in Konflikt gebracht, da er diesem den Besitz der Reichsfeste Kaiserswerth und der Vogtei des Essener Damenstiftes streitig machte). Als sich der König im Südosten des Reiches aufhielt, um in der Auseinandersetzung mit Ottokar II. von Böhmen das Reichsrecht an den ehemals babenbergischen Landen zu wahren und diese schließlich in den Besitz der eigenen Dynastie zu überführen, vermochte der Kölner sowohl die Essener Vogtei als auch Kaiserswerth in seinen Besitz zu nehmen. Solange der König an der Donau weilte, blieb der Erzbischof in ihrem unangefochtenen Besitz. Als der Habsburger jedoch an den Rhein zurückkehrte, sammelte er ein Heer und eine beachtliche Zahl von Helfern um sich und zwang den Westerburger zur Unterwerfung. Die darüber ausgefertigte Urkunde) nennt eine Reihe dieser adiutores, führt ihre Namen allerdings nur abgekürzt an. An der Spitze dieser Liste steht ein F. dux Lotheringie. Wer war damit gemeint?
" F "是谁来自贺士伯的公爵卢道夫" 1882年7月" ?的ausgreifende Territorialpolitik Westerburg科隆大主教弗里德》(1274-1297)>)做了个不只有一个大数字rheinischer westfälischer先生为他的活动,不仅要看到,而且威胁到哈布斯堡的鲁道夫国王在冲突状态,因为他这个人拥有Reichsfeste Kaiserswerth和Vogtei紧缺Damenstiftes抢了).国王在帝国东南部与奥斯曼帝国交战由波希米亚保留帝国对前巴比伦领土的权利,并把它最终归在自己的王朝所有,但是科隆人成功地抢走了埃森的沃特和击西泽蒂阿。王在多瑙河岸逗留期间主教的领土仍然确立。但当哈布斯堡家族回到莱茵河时,召集了一支军队和一大帮人,并迫使陛下臣服于他。写在上面的证书)标明了一系列阿托图,但只有包含缩写。我得了癌症那是指谁?
{"title":"Vier Miszellen zur Geschichte des Kölner Erzstiftes im ausgehenden 13. Jahrhundert","authors":"F. Erkens","doi":"10.7788/jbkgv.1982.53.1.21","DOIUrl":"https://doi.org/10.7788/jbkgv.1982.53.1.21","url":null,"abstract":"Wer war der „F. dux Lotheringie\" der Urkunde König Rudolfs von Habsburg vom 26. Juli 1282 (BR 1686)? Die ausgreifende Territorialpolitik des Kölner Erzbischofs Siegfried von Westerburg (1274—1297) >) hatte diesen nicht nur mit einer großen Zahl rheinischer und westfälischer Herren, die sich von seinen Aktivitäten bedroht sahen, sondern auch mit König Rudolf von Habsburg in Konflikt gebracht, da er diesem den Besitz der Reichsfeste Kaiserswerth und der Vogtei des Essener Damenstiftes streitig machte). Als sich der König im Südosten des Reiches aufhielt, um in der Auseinandersetzung mit Ottokar II. von Böhmen das Reichsrecht an den ehemals babenbergischen Landen zu wahren und diese schließlich in den Besitz der eigenen Dynastie zu überführen, vermochte der Kölner sowohl die Essener Vogtei als auch Kaiserswerth in seinen Besitz zu nehmen. Solange der König an der Donau weilte, blieb der Erzbischof in ihrem unangefochtenen Besitz. Als der Habsburger jedoch an den Rhein zurückkehrte, sammelte er ein Heer und eine beachtliche Zahl von Helfern um sich und zwang den Westerburger zur Unterwerfung. Die darüber ausgefertigte Urkunde) nennt eine Reihe dieser adiutores, führt ihre Namen allerdings nur abgekürzt an. An der Spitze dieser Liste steht ein F. dux Lotheringie. Wer war damit gemeint?","PeriodicalId":302823,"journal":{"name":"Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins","volume":"6 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1982-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"122522517","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1982-12-01DOI: 10.7788/jbkgv.1982.53.1.99
H. P. Neuheuser
Im Rahmen seiner vielfach unbekannten juristischen Tätigkeit hatte sich der große Dichter der deutschen Romantik Ε. T. A. Hoffmann unerwartet mit dem ältesten Strafgesetzbuch des Reiches zu beschäftigen, mit der 1532 erlassenen Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V., der Carolina In Kenntnis der friderizianischen Aufklärung, der theresianischen Neuordnungen von 1768 sowie der josephinischen Reformen von 1787 mußte ihn die teilweise Gültigkeit dieses Strafgesetzes zumindest in Erstaunen setzen. Entsprechend kritisch schreibt Hoffmann in einem Gutachten: „Es ist allerdings eine auffallende Erscheinung, daß noch jetzt [1815/1816] in einem unter preußischer Herrschaft stehenden Lande [im Fürstentum Neuchâtel] ein Gesetz gelten soll [die Carolina], das der Geist der Zeit längst als ihm widerstrebend verworfen hat . . ." und kommt zu dem Ergebnis, ,,. . . so glauben wir, keineswegs die Peinl(iche) H(als) Ger(ichts) Ordn(un)g anwenden zu dürfen, unerachtet dieselbe bis jetzt . . . gelten soll"). Damit ist der Zusammenhang zwischen Strafrechtsentwicklung und sogar der eigentlichen Kriminalität mit den allgemeinen geistesgeschichtlichen Strömungen und der gesellschaftlichen Situation angesprochen, auf welchen die juristische Wissenschaft schon länger hinwies) und der heute nichts an seiner aktuellen Fragestellung eingebüßt hat).
{"title":"Die Ossendorf er Gerichtsverhöre zu Beginn des 18. Jahrhunderts","authors":"H. P. Neuheuser","doi":"10.7788/jbkgv.1982.53.1.99","DOIUrl":"https://doi.org/10.7788/jbkgv.1982.53.1.99","url":null,"abstract":"Im Rahmen seiner vielfach unbekannten juristischen Tätigkeit hatte sich der große Dichter der deutschen Romantik Ε. T. A. Hoffmann unerwartet mit dem ältesten Strafgesetzbuch des Reiches zu beschäftigen, mit der 1532 erlassenen Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V., der Carolina In Kenntnis der friderizianischen Aufklärung, der theresianischen Neuordnungen von 1768 sowie der josephinischen Reformen von 1787 mußte ihn die teilweise Gültigkeit dieses Strafgesetzes zumindest in Erstaunen setzen. Entsprechend kritisch schreibt Hoffmann in einem Gutachten: „Es ist allerdings eine auffallende Erscheinung, daß noch jetzt [1815/1816] in einem unter preußischer Herrschaft stehenden Lande [im Fürstentum Neuchâtel] ein Gesetz gelten soll [die Carolina], das der Geist der Zeit längst als ihm widerstrebend verworfen hat . . .\" und kommt zu dem Ergebnis, ,,. . . so glauben wir, keineswegs die Peinl(iche) H(als) Ger(ichts) Ordn(un)g anwenden zu dürfen, unerachtet dieselbe bis jetzt . . . gelten soll\"). Damit ist der Zusammenhang zwischen Strafrechtsentwicklung und sogar der eigentlichen Kriminalität mit den allgemeinen geistesgeschichtlichen Strömungen und der gesellschaftlichen Situation angesprochen, auf welchen die juristische Wissenschaft schon länger hinwies) und der heute nichts an seiner aktuellen Fragestellung eingebüßt hat).","PeriodicalId":302823,"journal":{"name":"Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins","volume":"34 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1982-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"127426980","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1980-12-01DOI: 10.7788/jbkgv.1980.51.1.107
D. Jetter
Vor 75 J a h r e n , am 1. O k t o b e r 1904, w u r d e in Köln im Festsaa l des Gürzenich die e r s te „Akademie fü r p rak t i sche Mediz in" des Königreichs P reußen und des Deutschen Reiches e r ö f f n e t 1 ) . Zur Fe ie r s tunde v e r s a m m e l t e n sich die Spi tzen der Gesel lschaf t : Da Kaiser Wi lhe lm II. nicht selbst t e i l nehmen konnte , l ieß er sich durch Prinz Friedrich Heinr ich v e r t r e t e n 2 ) . V o m preußischen Kul tusmin i s te r ium (das dama l s noch die a l ter tümliche Bezeichn u n g „Minis ter ium der geist l ichen Unterr ichtsund Medizinal -
7月1号O k t O b e r 1904, w u r d e在科隆Festsaa l Gürzenich e r s调遣“学院给p rak t i思提Mediz王国”中p普京和德意志帝国的e r东部的f f n e t 1) .学小淘帽的味道:因为皇帝在二世。因为他无法自己拿起自己的东西通过弗里德里希·海因里希王子它的主人是普鲁士医学的仆人
{"title":"Die Akademie für praktische Medizin in Köln im Spannungsfeld kulturpolitischer Kräfte","authors":"D. Jetter","doi":"10.7788/jbkgv.1980.51.1.107","DOIUrl":"https://doi.org/10.7788/jbkgv.1980.51.1.107","url":null,"abstract":"Vor 75 J a h r e n , am 1. O k t o b e r 1904, w u r d e in Köln im Festsaa l des Gürzenich die e r s te „Akademie fü r p rak t i sche Mediz in\" des Königreichs P reußen und des Deutschen Reiches e r ö f f n e t 1 ) . Zur Fe ie r s tunde v e r s a m m e l t e n sich die Spi tzen der Gesel lschaf t : Da Kaiser Wi lhe lm II. nicht selbst t e i l nehmen konnte , l ieß er sich durch Prinz Friedrich Heinr ich v e r t r e t e n 2 ) . V o m preußischen Kul tusmin i s te r ium (das dama l s noch die a l ter tümliche Bezeichn u n g „Minis ter ium der geist l ichen Unterr ichtsund Medizinal -","PeriodicalId":302823,"journal":{"name":"Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins","volume":"4 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1980-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"115863984","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1979-12-01DOI: 10.7788/JBKGV.1979.50.1.119
K. Kirchhoff
„Für den im späten Mittelalter sich voll entwickelnden Weinhandel Westfalens war Köln die große Basis"'), wo Städte und Klöster, Bürger und Geistliche ihren Bedarf durch den gewerbsmäßigen Weinhandel oder durch eigene Einkäufer deckten. Auch die Bischöfe von Münster ließen den Wein für ihre Hofhaltung aus dem Rheinland kommen oder kauften ihn in Münster. Sieglohr berichtet, im Jahre 1441 habe der Bischof 16 Fuder Wein am Düsseldorfer Rheinzoll vorbeiführen lassen, und als der Kölner Kurfürst i. J. 1600 einige Monate auf der Burg Wolbeck weilte, ließ der Burgverwalter 50 Fuder Wein in Münster kaufen').
{"title":"Einkauf und Transport von Rheinwein für den Bischof von Münster 1561/62","authors":"K. Kirchhoff","doi":"10.7788/JBKGV.1979.50.1.119","DOIUrl":"https://doi.org/10.7788/JBKGV.1979.50.1.119","url":null,"abstract":"„Für den im späten Mittelalter sich voll entwickelnden Weinhandel Westfalens war Köln die große Basis\"'), wo Städte und Klöster, Bürger und Geistliche ihren Bedarf durch den gewerbsmäßigen Weinhandel oder durch eigene Einkäufer deckten. Auch die Bischöfe von Münster ließen den Wein für ihre Hofhaltung aus dem Rheinland kommen oder kauften ihn in Münster. Sieglohr berichtet, im Jahre 1441 habe der Bischof 16 Fuder Wein am Düsseldorfer Rheinzoll vorbeiführen lassen, und als der Kölner Kurfürst i. J. 1600 einige Monate auf der Burg Wolbeck weilte, ließ der Burgverwalter 50 Fuder Wein in Münster kaufen').","PeriodicalId":302823,"journal":{"name":"Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins","volume":"19 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1979-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"125137043","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1978-12-01DOI: 10.7788/jbkgv.1978.49.1.49
W. Grebe
Als Friedrich Barbarossa im Frühjahr 1156 den niedersächsischen Grafensohn und Dompropst von Hildesheim zum Reichskanzler berief, da übertrug er einem Mann das hohe Amt, den er schon seit mehreren Jahren kannte und als staufischen Parteigänger schätzte). Ihre erste Begegnung hatte 1150 auf dem Reichstag zu Würzburg stattgefunden). Damals war Friedrich Barbarossa noch Herzog von Schwaben gewesen und sein Onkel Konrad III. trug die deutsche Königskrone. Für die folgenden Jahre sind zwei weitere persönliche Begegnungen zu belegen), überdies hatte Rainald seit Jahren guten Kontakt mit Persönlichkeiten der staufischen Partei gepflegt. Seine politische Zuverlässigkeit stand außer Zweifel. Was aber die administrativen Fähigkeiten anbelangte, die für die Leitung der Reichskanzlei als unabdingbar anzusehen sind, so sollte sich Rainald als Dompropst von Hildesheim und Propst einiger anderer Klöster diese in beträchtlichem Maße erworben
{"title":"Rainald von Dassel als Reichskanzler Friedrich Barbarossas (1156–1159)","authors":"W. Grebe","doi":"10.7788/jbkgv.1978.49.1.49","DOIUrl":"https://doi.org/10.7788/jbkgv.1978.49.1.49","url":null,"abstract":"Als Friedrich Barbarossa im Frühjahr 1156 den niedersächsischen Grafensohn und Dompropst von Hildesheim zum Reichskanzler berief, da übertrug er einem Mann das hohe Amt, den er schon seit mehreren Jahren kannte und als staufischen Parteigänger schätzte). Ihre erste Begegnung hatte 1150 auf dem Reichstag zu Würzburg stattgefunden). Damals war Friedrich Barbarossa noch Herzog von Schwaben gewesen und sein Onkel Konrad III. trug die deutsche Königskrone. Für die folgenden Jahre sind zwei weitere persönliche Begegnungen zu belegen), überdies hatte Rainald seit Jahren guten Kontakt mit Persönlichkeiten der staufischen Partei gepflegt. Seine politische Zuverlässigkeit stand außer Zweifel. Was aber die administrativen Fähigkeiten anbelangte, die für die Leitung der Reichskanzlei als unabdingbar anzusehen sind, so sollte sich Rainald als Dompropst von Hildesheim und Propst einiger anderer Klöster diese in beträchtlichem Maße erworben","PeriodicalId":302823,"journal":{"name":"Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins","volume":"186 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1978-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"114742869","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1978-12-01DOI: 10.7788/jbkgv.1978.49.1.19
E. Boshof
Mit der Frage nach der Spitzenstellung im Episkopat der Reichskirche ist zunächst, insofern die hierarchische Gliederung der Kirche zur Diskussion steht, ein kirchenrechtliches Problem aufgeworfen. Auf die drei rheinischen Erzbischöfe bezogen, erscheint diese Frage jedoch auf den ersten Blick falsch formuliert; denn seit der Wiederherstellung der Metropolitanverfassung in der Regierungszeit Karls des Großen waren die Rechtsverhältnisse geklärt: Köln, Mainz und Trier waren Metropolitansitze; ihre Inhaber standen jeweils einer Kirchenprovinz vor und waren damit einander im Rang gleich. Die Metropoliten waren unmittelbar dem Papst unterstellt; eine Zwischenstufe gab es in der Kirche des Abendlandes nicht Freilich hat es auch vor der uns interessierenden Epoche nicht an Versuchen gefehlt, diese festgefügte Rangordnung zu verändern, zwischen Papst und Metropoliten neue Instanzen einzuschieben, denen gewisse übergeordnete Funktionen zufallen sollten. Dafür boten sich unter Umständen historische Vorbilder an. Ein Vorrang hätte durch einen besonderen Titel zum Ausdrude gebracht werden können, etwa durch den des Patriarchen, der seit dem 5./6. Jahrhundert den Träger einer den Metropoliten übergeordneten Instanz kennzeichnete; aber dieser Titel war in seinem technischen Sinne den Bischöfen der drei bis
{"title":"Köln, Mainz, Trier – Die Auseinandersetzung um die Spitzenstellung im deutschen Episkopat in ottonisch-salischer Zeit","authors":"E. Boshof","doi":"10.7788/jbkgv.1978.49.1.19","DOIUrl":"https://doi.org/10.7788/jbkgv.1978.49.1.19","url":null,"abstract":"Mit der Frage nach der Spitzenstellung im Episkopat der Reichskirche ist zunächst, insofern die hierarchische Gliederung der Kirche zur Diskussion steht, ein kirchenrechtliches Problem aufgeworfen. Auf die drei rheinischen Erzbischöfe bezogen, erscheint diese Frage jedoch auf den ersten Blick falsch formuliert; denn seit der Wiederherstellung der Metropolitanverfassung in der Regierungszeit Karls des Großen waren die Rechtsverhältnisse geklärt: Köln, Mainz und Trier waren Metropolitansitze; ihre Inhaber standen jeweils einer Kirchenprovinz vor und waren damit einander im Rang gleich. Die Metropoliten waren unmittelbar dem Papst unterstellt; eine Zwischenstufe gab es in der Kirche des Abendlandes nicht Freilich hat es auch vor der uns interessierenden Epoche nicht an Versuchen gefehlt, diese festgefügte Rangordnung zu verändern, zwischen Papst und Metropoliten neue Instanzen einzuschieben, denen gewisse übergeordnete Funktionen zufallen sollten. Dafür boten sich unter Umständen historische Vorbilder an. Ein Vorrang hätte durch einen besonderen Titel zum Ausdrude gebracht werden können, etwa durch den des Patriarchen, der seit dem 5./6. Jahrhundert den Träger einer den Metropoliten übergeordneten Instanz kennzeichnete; aber dieser Titel war in seinem technischen Sinne den Bischöfen der drei bis","PeriodicalId":302823,"journal":{"name":"Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins","volume":"197 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1978-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"132120010","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1977-12-01DOI: 10.7788/jbkgv.1977.48.1.29
Hans Seeling
Belgien, vordem die südlichen Provinzen der Niederlande, existiert genau betrachtet noch keine 150 Jahre — weder im politischen Sinne noch dem Namen nach. Trotzdem ist es eines der ersten und vielseitigsten Industrieländer der Erde, und die Ursachen seines zeitweise evidenten industriellen Vorsprungs sind vielschichtig und weit in die Vergangenheit zurückführend. Schon vor Jahrhunderten haben Wallonen an Lahn und Mosel ein kleines Eisenhütten-Imperium errichtet, im Westerwald, in Nassau, Eifel und Soonwald und selbst im fernen, erzreichen Schweden die Eisenhüttenindustrie weiter verbreitet. Eine der naheliegenden Voraussetzungen war zweifellos der Reichtum an Bodenschätzen, die vor allem im Gebiet um Lüttich — eine der ältesten Industriestädte auf dem Kontinent — schon früh eine hohe wirtschaftliche Aktivität hervorriefen. Aber auch Tournai, Ypern, Medieln, Lille und Valenciennes gehören zu den klassischen Städten der europäischen Textilgeschichte. An der See
{"title":"Wallonische Einflüsse auf die Industrie-Entwicklung im Kölner Raum 1830-1930","authors":"Hans Seeling","doi":"10.7788/jbkgv.1977.48.1.29","DOIUrl":"https://doi.org/10.7788/jbkgv.1977.48.1.29","url":null,"abstract":"Belgien, vordem die südlichen Provinzen der Niederlande, existiert genau betrachtet noch keine 150 Jahre — weder im politischen Sinne noch dem Namen nach. Trotzdem ist es eines der ersten und vielseitigsten Industrieländer der Erde, und die Ursachen seines zeitweise evidenten industriellen Vorsprungs sind vielschichtig und weit in die Vergangenheit zurückführend. Schon vor Jahrhunderten haben Wallonen an Lahn und Mosel ein kleines Eisenhütten-Imperium errichtet, im Westerwald, in Nassau, Eifel und Soonwald und selbst im fernen, erzreichen Schweden die Eisenhüttenindustrie weiter verbreitet. Eine der naheliegenden Voraussetzungen war zweifellos der Reichtum an Bodenschätzen, die vor allem im Gebiet um Lüttich — eine der ältesten Industriestädte auf dem Kontinent — schon früh eine hohe wirtschaftliche Aktivität hervorriefen. Aber auch Tournai, Ypern, Medieln, Lille und Valenciennes gehören zu den klassischen Städten der europäischen Textilgeschichte. An der See","PeriodicalId":302823,"journal":{"name":"Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins","volume":"37 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1977-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"127606499","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Pub Date : 1977-12-01DOI: 10.7788/jbkgv.1977.48.1.139
Liesel Franzheim
Zunächst muß vorangestellt werden, daß das Mittelalter noch kein gegliedertes Schulwesen als Vorbereitung für den Besuch der Universität aufweisen kann. Die ersten Anfangsgründe des Wissens erwarb sich das Kind in den sogenannten Trivialoder Partikularschulen, deren Träger die Kirche (Pfarren, Stifter, Klöster) war. Lesen, Schreiben und lateinische Grammatik bildeten im wesentlichen den Unterrichtsstoff. Mit diesem Rüstzeug, jedoch ohne Abschlußprüfung mit Befähigungsnachweis konnte der „trivial-gebildete" Schüler sich bei einer Universität, die ein Studium generale war, einschreiben lassen, sofern er die bei der Eintragung in die Matrikel vorgelegte lateinische Eidesformel verstand, übrigens fehlten nicht nur die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen bezüglich des Wissensstandes, sondern auch dem Alter, vielmehr der Jugend des Scholaren — denn der Student im späteren Sinne ist noch nicht vorhanden — waren keine Grenzen gesetzt. So konnte es geschehen, daß Schüler unter 14 Jahren bei der Eidesleistung durch einen Lehrer vertreten wurden. Die immatrikulierten Scholaren lebten und lernten zusammen mit ihren Magistern in einer Hausgemeinschaft, der Burse *). Von den zur Kölner Artistenfakultät der Universität gehörenden Bursen interessiert in diesem Zusammenhang die Bursa Cucaña),
{"title":"Das Gymnasium Tricoronatum und sein Lateinunterricht um die Mitte des 16. Jahrhunderts","authors":"Liesel Franzheim","doi":"10.7788/jbkgv.1977.48.1.139","DOIUrl":"https://doi.org/10.7788/jbkgv.1977.48.1.139","url":null,"abstract":"Zunächst muß vorangestellt werden, daß das Mittelalter noch kein gegliedertes Schulwesen als Vorbereitung für den Besuch der Universität aufweisen kann. Die ersten Anfangsgründe des Wissens erwarb sich das Kind in den sogenannten Trivialoder Partikularschulen, deren Träger die Kirche (Pfarren, Stifter, Klöster) war. Lesen, Schreiben und lateinische Grammatik bildeten im wesentlichen den Unterrichtsstoff. Mit diesem Rüstzeug, jedoch ohne Abschlußprüfung mit Befähigungsnachweis konnte der „trivial-gebildete\" Schüler sich bei einer Universität, die ein Studium generale war, einschreiben lassen, sofern er die bei der Eintragung in die Matrikel vorgelegte lateinische Eidesformel verstand, übrigens fehlten nicht nur die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen bezüglich des Wissensstandes, sondern auch dem Alter, vielmehr der Jugend des Scholaren — denn der Student im späteren Sinne ist noch nicht vorhanden — waren keine Grenzen gesetzt. So konnte es geschehen, daß Schüler unter 14 Jahren bei der Eidesleistung durch einen Lehrer vertreten wurden. Die immatrikulierten Scholaren lebten und lernten zusammen mit ihren Magistern in einer Hausgemeinschaft, der Burse *). Von den zur Kölner Artistenfakultät der Universität gehörenden Bursen interessiert in diesem Zusammenhang die Bursa Cucaña),","PeriodicalId":302823,"journal":{"name":"Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins","volume":"11 1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1977-12-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"130626382","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}